Archiv

30.08.2012

Abmahnungen gehören nicht in den Müll!

Urheberrechtsverletzungen können teuer werden

Abmahnungen: Gutes Geschäft für Anwälte

© creative collection

 

Wer in Internet-Tauschbörsen aktiv ist, der kann rasch eine böse Überraschung erleben: Abmahnungen durch auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzleien flattern ins Haus. Darin wird allerdings nicht nur Schadensersatz gefordert, die Rechtsanwälte verlangen oft auch deutlich überhöhte Gebühren. Dagegen sollte man vorgehen, meint Lina Ehrig, Referentin für Urheberrecht im Bundesverband der Verbraucherzentralen, im Interview.  

Frau Ehrig, was sind „Abmahnkanzleien“?

Es geht allgemein um das Phänomen der urheberrechtlichen Abmahnung. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Betroffenen enorm hoch, man kann schon von Massenabmahnungen sprechen. Und es gibt bestimmte Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben und für bestimmte Rechteverwerter Mandate übernehmen. Deren Abmahnungen sind dann oft massenhaft, „von der Stange“, und nur in Details auf den Fall angepasst. 

Sind die Kanzleien im Recht?

Das können wir nicht beurteilen, man muss sich jeden Einzelfall genau ansehen. Es gibt sicher viele Konstellationen, wo tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Der klassische Anwendungsfall ist die Tauschbörse: Jemand lädt etwa ein Musikstück herunter und damit ist automatisch verbunden, dass er es Anderen  anbietet. Innerhalb dieser Tauschbörsen kann man die IP-Adresse eines Rechners protokollieren. Über einen Auskunftsanspruch kann man dann erfahren, über welchen Computeranschluss die Verbindung zustande gekommen ist.

Verletzen die Kanzleien damit Datenschutzbestimmungen?

Dieser Auskunftsanspruch muss bei Gericht angemeldet und bewilligt werden. Die IP-Adresse alleine ist ja nur eine Nummer wie ein Autokennzeichen. Nur der Internet-Provider weiß, wer dahinter steht. In Auskunftsersuchen werden oft gleich mehrere Hunderte oder Tausende IP-Adressen abgefragt. 

Lina Ehrig, VZBV

© Lina Ehrig

Was soll ich als Verbraucher tun, wenn ich eine Abmahnung in der Hand habe?

Auf keinen Fall einfach in die Mülltonne werfen! Man sollte zunächst prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber für alles, was über seinen Anschluss passiert – das heißt aber nicht, dass dieser auch den Verstoß begangen hat. Den Anschluss können ja mehrere benutzen, etwa in Familien oder Wohngemeinschaften. Und dann sollte man prüfen, was die Kanzlei genau will. In der Regel muss man eine Erklärung unterschreiben. Darin verpflichtet man sich, keine Urheberrechtsverletzung etwa bezüglich eines konkreten Musikstücks mehr zu begehen. Die Erklärung kann aber zu weit gefasst sein. Manchmal wird der Unterlassungsanspruch gleich auf alle Titel des Künstlers ausgeweitet. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. 

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.03.2017

Mehr Sicherheit bei der Smartphone-Nutzung[mehr erfahren]

07.03.2017

Die Verkehrsunfallstatistik 2016[mehr erfahren]

21.02.2017

„Katerfrei“ durch die Karnevalstage[mehr erfahren]

21.02.2017

Hohes Unfallrisiko durch Ablenkung[mehr erfahren]

21.02.2017

Europäischer Polizeikongress 2017[mehr erfahren]

06.02.2017

Ausreichend Schlaf senkt das Unfallrisiko[mehr erfahren]

06.02.2017

DsiN warnt vor aktueller Betrugsmasche[mehr erfahren]

06.02.2017

Krawalle beim Spiel Dortmund gegen Leipzig[mehr erfahren]

30.01.2017

EU-Initiative „klicksafe“ rückt Cyber(Mobbing) in den Vordergrund[mehr erfahren]

30.01.2017

Betreuerinnen und Betreuer der GdP unterstützen Polizeikräfte[mehr erfahren]

30.01.2017

Bundesregierung beschließt schärfere Nutzungsregeln für Drohnen[mehr erfahren]

10.01.2017

GdP-Chef sieht Stärkung der Überwachung durch Bundesbehörden...[mehr erfahren]

10.01.2017

Neue Phishing-Methode verbreitet sich über WhatsApp[mehr erfahren]

10.01.2017

Der Kontrollblick über die Schulter wird häufig vernachlässigt[mehr erfahren]

20.12.2016

Schulische Alkohol- und Tabakprävention[mehr erfahren]

20.12.2016

Neue Regeln für Tempo 30, Rettungsgasse und Radverkehr[mehr erfahren]