Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]
Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]
Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]
NRW-Innenministerium klärt Sachverhalt auf[mehr erfahren]
Kinder suchtkranker Eltern sollen besser unterstützt werden[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Willkommen auf dem Horrortrip
Stefan (18), Toni (18) und Mesud (17) geben beim Feiern richtig Gas....[mehr erfahren]
Von Schütteltraumata, Bisswunden und Verbrennungen
Familie K. sitzt mit der acht Monate alten Tochter Lea im Wartezimmer...[mehr erfahren]
EU-Programm DRUID liefert Fakten zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“
Die Zahl der Unfälle, bei denen Drogen im Spiel sind, steigt seit...[mehr erfahren]