Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP verurteilt Verhalten von Frankfurter Polizeibeamten[mehr erfahren]
Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]
ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]
klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]
GdP kritisiert permanente Belastung der Einsatzkräfte[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt
Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen...[mehr erfahren]
Den Schaden dokumentieren
Eingeschlagene Fenster oder Türen erneuern, den verwüsteten Zustand...[mehr erfahren]
Explodierte Handys und Kinderfänger: Hoax und falsche Social Media-Accounts
„Achtung: Kinderfänger im weißen Kastenwagen unterwegs!“ Dieses und...[mehr erfahren]