Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Präventionsprojekt „klarkommen!“ bietet Hilfe für jugendliche...[mehr erfahren]
Die Verbraucherzentralen fordern Bürgerinnen und Bürger, die schon...[mehr erfahren]
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt das Vorhaben der...[mehr erfahren]
Besserer Schutz für Polizeibeamte vor Gewalt[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Hinsehen, Handeln und Helfen
Böblingen, im Oktober 2023: Drei Bauarbeiter hören die Hilferufe...[mehr erfahren]
Was tun im Notfall?
Du bist mit Freunden im Club unterwegs und es ist ein lustiger Abend...[mehr erfahren]
Aussteigerprogramm „Exit“ hilft Ex-Rechtsradikalen beim Neuanfang
Gabriel L. bewegte sich 13 Jahre in rechtsextremen Kreisen und war...[mehr erfahren]