Archiv

< Blüten in Umlauf
20.10.2015

Achtung bei Halloween-Streichen!

© Azerca

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.



Weitere archivierte Kurznachrichten

28.10.2014

Aufruf zur Mitarbeit im Betroffenenrat[mehr erfahren]

13.10.2014

Jeder siebte Jugendliche Opfer von Cybermobbing[mehr erfahren]

13.10.2014

Bundesweite Initiative „Zweite Erste Hilfe“ gestartet[mehr erfahren]

13.10.2014

EU verbietet vier gefährliche Designerdrogen[mehr erfahren]

29.09.2014

Präventionsprojekt „klarkommen!“ bietet Hilfe für jugendliche...[mehr erfahren]

29.09.2014

Weisser Ring sucht Opfer-Berater für Telefon-Hotline[mehr erfahren]

16.09.2014

Die Verbraucherzentralen fordern Bürgerinnen und Bürger, die schon...[mehr erfahren]

19.08.2014

BSI überarbeitet Hinweise zu Online-Spielen[mehr erfahren]

19.08.2014

DVR gibt Sicherheitstipps[mehr erfahren]

19.08.2014

Besserer Schutz für Polizeibeamte vor Gewalt[mehr erfahren]

<<< erste<< zurück35363738394041weiter >>letzte >>>