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Urheberrecht im Internet
Wann mache ich mich strafbar?
Wer sich im Internet ungenehmigt an den Werken anderer Menschen bedient und diese kopiert, verletzt das Urheberrecht
© Kaarsten, fotolia
Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene Homepage zu stellen oder in sozialen Netzwerken zu verbreiten, kann einem schnell viel Ärger einbringen. Denn gerade im Internet ist nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar, wer der Urheber einer Datei ist und welche Inhalte überhaupt geschützt sind. Tatsächlich ist das Urheberrecht eines der am wenigsten geachteten Rechte im Netz. PolizeiDeinPartner erklärt, was im Internet erlaubt ist, und was nicht.
Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. kennen über Zweidrittel der Deutschen die aktuellen Regelungen zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet nicht oder halten sie für wenig verständlich. Vor allem Jugendliche, die gerne die aktuellste Musik und die neusten Filme besitzen wollen, tappen schnell ungewollt in teure Abmahn-Fallen. Deshalb ist es wichtig, ihnen bewusst zu machen, was im Internet erlaubt ist und welche Gefahren hinter harmlos wirkenden Download- und Streaming-Portalen stecken. Die Grundregel lautet: Wer sich im Internet ungenehmigt an den Werken anderer Menschen bedient und diese kopiert, verletzt das Urheberrecht. Das gilt für Filme und Musik genauso wie für Texte, Bilder, Grafiken und Karten. Auch wenn das Urheberrecht im Detail sehr komplex ist, gibt es eine einfache Regel: Wer fremde Werke online stellen will, muss vorher den Rechteinhaber fragen – andernfalls drohen Abmahnungen, Klagen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Besonders Tauschbörsen werden von der Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern systematisch nach illegal eingestellten Inhalten durchsucht.
Wer mehr wissen will: Die EU-Initiative „klicksafe“ für mehr Sicherheit im Netz hat in Kooperation mit der Informationsplattform iRights.info ein Online-Quiz zum Thema Urheberrecht im Internet entwickelt. Außerdem geben die beiden Portale die Themenreihe „Spielregeln im Internet“ heraus, die auf viele weitere Aspekte zu Rechtsfragen im Internet eingeht.
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