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03.08.2016

Alles rund um die Hausratversicherung

Was ist versichert, was nicht?


Eine Hausratversicherung deckt viele Schäden ab – dabei ist aber Einiges zu beachten

© Gina Sanders, fotolia

 

Eine unangenehme Vorstellung: Einbrecher verschaffen sich Zugang zu Haus oder Wohnung, stehlen wertvollen Schmuck und zerstören bei ihrer Diebestour auch noch das Mobiliar. Oder ein Feuer bricht aus und zerstört die komplette Wohnungseinrichtung. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, kann es Sinn machen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Aber was genau enthält die Versicherung? Welche Schäden sind versichert – welche nicht? Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, worauf man beim Abschluss der Versicherung achten sollte.

Abgedeckt durch eine Hausratversicherung sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, geraubtes Reisegepäck oder Fahrraddiebstahl. Auch der Diebstahl aus Hotelzimmern oder Pkws ist oft inbegriffen. „Wichtig ist, dass man sich die Vertragsbedingungen der Versicherer genau durchliest, und sich einen Überblick verschafft, was genau versichert ist. Außerdem: Damit Versicherungsschutz besteht, müssen zum Teil bestimmte Bedingungen erfüllt werden – auch diese sollte man sich genau anschauen“, erklärt Peter Grieble. Bei Einbruchdiebstahl wird etwa häufig nur dann gehaftet, wenn die Wohnungstür abgeschlossen war. Oder es werden zusätzliche Sicherungen an Türen und Fenstern verlangt, die einen Einbruch erschweren. Um das Fahrrad abzusichern, verlangt der Versicherer möglicherweise, dass es in einem verschlossenen Fahrradkeller untergebracht wird. Der Diebstahl aus einem Pkw wird oft nur dann anerkannt, wenn das Auto abgeschlossen und der gestohlene Gegenstand nicht sichtbar verstaut war. „Hält man sich nicht an die vorgegebenen Bedingungen, ist es gut möglich, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt“, warnt der Experte.

Auf Begrifflichkeiten achten

Auch die von den Versicherern genutzten Begriffe sollte man sich im Zweifelsfall vorab erklären lassen. Einbruchdiebstahl bedeutet etwa, dass sich jemand mit Gewalt Zugang zu Haus oder Wohnung verschafft – er ist nicht gleichzusetzen mit Diebstahl oder Trickdiebstahl aus Wohnungen. Ähnliches gilt für den Raub von Reisegepäck. „Reißt mir jemand mit Gewalt das Gepäckstück aus der Hand, dann ist das Raub. Lasse ich aber meinen Koffer irgendwo stehen, passe einen Moment nicht auf und mein Koffer wird in dieser Zeit gestohlen, dann ist das Diebstahl – und dieser ist meist in der normalen Hausratversicherung nicht inbegriffen“, erklärt Grieble. Unter dem Begriff „Leitungswasser“ ist tatsächlich nur das Trinkwasser gemeint – etwa wenn der Schlauch einer Waschmaschine platzt und die Wohnung überschwemmt wird. Schäden durch Abwasser, das etwa aus der Kanalisation aufsteigt, umfasst die Versicherung in der Regel nicht.

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