Archiv

29.08.2012

Altersfreigaben bei Computerspielen

Die Arbeit der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK)

Die USK erteilt Altersfreigaben für Computerspiele

© Visual Concepts, fotolia

 

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine von den Verbänden der Computerspielewirtschaft getragene Institution mit Sitz in Berlin. Sie prüft Computerspiele nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und erteilt darauf basierend Altersfreigaben.

Ein Prüfgremium bei der USK besteht aus vier Sachverständigen für den Jugendschutz und einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), der die Altersfreigabe nach erfolgter Prüfung vergibt. Insgesamt sind mehr als fünfzig Sachverständige für die USK tätig. Sie sind sowohl von der USK als auch von der Industrie unabhängig und dürfen nicht in der Computerspielewirtschaft beschäftigt sein, sondern sie arbeiten in anderen Einrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien und Minderjährigen haben und werden zeitweise für die Tätigkeit bei der USK freigestellt.

USK 0, USK 6 und USK 12

Mit „USK 0“ werden familienfreundliche Spiele wie beispielsweise Geschicklichkeits-und Gesellschaftsspiele, Sportspiele oder Jump ’n’ Runs ausgezeichnet. Sie enthalten keine Gewaltdarstellungen und konfrontieren Kinder nicht mit nachhaltig ängstigenden Situationen. Das Alterskennzeichen gibt jedoch keine Information darüber, ob das Spiel für Vorschulkinder geeignet oder pädagogisch wertvoll ist.

Bei „USK 6“-Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben), wie Rennspiele („Racer“), Simulationen, Jump ’n’ Runs und Rollenspiele. Ausgeschlossen sind Spiele, die bereits sechsjährige Kinder unzumutbarem Stress aussetzen, nachhaltig ängstigen oder emotional überbelasten oder akustisch und/oder optisch über Gebühr erregen.

Spiele mit der Kennzeichnung „USK 12“ sind bereits deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, sodass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für den Spieler bieten. Sind Gewaltdarstellungen enthalten, wirken sie für diese Altersgruppe immer erkennbar unrealistisch, können nicht auf Alltagssituationen übertragen werden und bieten keine Modelle für Konfliktlösungen.

USK 16 und USK 18

Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren („USK 16“) zeigen auch Gewalthandlungen, sodass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den Genres zählen Action-Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter. Gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, sodass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

Spiele, die keine Altersfreigabe bekommen („USK 18“), also nur von Erwachsenen gespielt werden dürfen, thematisieren nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte und erzeugen häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre. Zu den Genres gehören Ego-Shooter, Action-Adventures und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.11.2017

Gewerkschaft der Polizei erstmals beteiligt Am 17. November...[mehr erfahren]

07.11.2017

Neue Vorschriften für Winterreifen[mehr erfahren]

07.11.2017

Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]

17.10.2017

Kindersoftwarepreise prämieren digitale Spiele[mehr erfahren]

17.10.2017

BSI gibt Tipps zum Schutz vor Bots[mehr erfahren]

04.10.2017

Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]

04.10.2017

BSI stellt Informationen zur Verfügung Sie verschicken...[mehr erfahren]

04.10.2017

Strengere Regeln für Drohnenflüge[mehr erfahren]

19.09.2017

EU plant Behörde für Cybersicherheit[mehr erfahren]

19.09.2017

Milliarden Geräte sind angreifbar[mehr erfahren]

19.09.2017

Neue BZgA-Studie veröffentlicht[mehr erfahren]

04.09.2017

Pflicht für internetfähige Geräte[mehr erfahren]

04.09.2017

Sie schützen oft nicht optimal[mehr erfahren]

04.09.2017

Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]

21.08.2017

Arnold Plickert verurteilt Anschlag[mehr erfahren]