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13.06.2017

Augen auf für Warnsignale

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Tipps zur Sicherheit an Bahnübergängen

Wer einen der 17.500 Bahnübergänge in Deutschland überquert, sollte wachsam sein. Denn passt man nicht auf, bringt man sich und andere in Gefahr. Nach Angaben der Deutschen Bahn gab es 2015 insgesamt 150 Unfälle an Bahnübergängen. Für 35 Personen endete die Überquerung tödlich.
Die Verhaltensregeln für Bahnübergänge sind simpel: Ist ein Andreaskreuz aufgestellt, haben Züge absolute Vorfahrt. Das gilt auch dann, wenn es keine Schranken oder Lichtzeichen gibt. Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, muss gewartet werden. Auch rotes oder gelbes Licht sowie Blinkleuchten bedeuten, dass man anzuhalten hat. „Es ist wichtig, sich Bahnübergängen langsam zu nähern und immer bremsbereit zu sein. Die Schienen sollte man zügig überqueren, aber stets mit eventuellen Bodenwellen rechnen“, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Auf das Funktionieren von Schranken und Signaleinrichtungen sollte man sich jedoch nie verlassen. Technische Defekte oder Fehlbedienung sind zwar sehr selten, aber möglich.
Falsches Verhalten an den Übergängen ist aber nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Das Missachten eines roten oder gelben Lichtzeichens oder Blinklichts kann mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Die Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken kann ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot zur Folge haben.
Quelle: DVR


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