Archiv

< „Polizei steht vor dem Kollaps“
12.10.2018

Ausnahmesituation Fahrradunfall

Was Radfahrer nach einem Unfall beachten müssen


Zunächst müssen immer die Verletzten versorgt werden

© Kzenon/adobe.stock.com

 

Gerade im Sommer nutzen viele Menschen das Fahrrad, um in die Stadt oder zur Arbeit zu fahren. Leider passieren dabei immer wieder schwere Unfälle. In so einer Situation gilt: Die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten, falls es Verletzte gibt. Was man noch beachten sollte, erklärt Polizeihauptkommissar Christoph Becker. Er ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster.

Radfahrer leben gefährlich

Manchmal passiert es von einer Sekunde auf die andere: Beim Abbiegen nicht richtig über die Schulter geschaut, schon hat ein Pkw-Fahrer den auf dem Radweg nahenden Fahrradfahrer übersehen und nimmt ihm die Vorfahrt. Es kommt zum Sturz. Gibt es nach dem Unfall Verletzte, muss diesen zunächst geholfen werden. Bei schweren Verletzungen ruft man am besten umgehend den Notarzt. „Wenn bis auf ein paar kleine Schürfwunden weiter nichts passiert ist und die Beteiligten sich über die Schuldfrage einig sind, genügt es, wenn die Unfallbeteiligten ihre Personalien, Telefonnummern und Versicherungsdaten austauschen“, rät Christoph Becker. Egal ob Alleinunfall oder mit anderen Beteiligten: Selbst bei kleineren Verletzungen empfiehlt sich vorsorglich der Besuch beim Arzt. Manchmal können auch erst Tage später Beschwerden auftreten, die abgeklärt werden müssen.

Wer trägt die Schuld?

Gibt es nach einem Fahrradunfall Streit über die Unfallschuld, sollte die Polizei verständigt werden. „Die befragt alle Unfallbeteiligten und Zeugen und erstellt eine Skizze vom Unfallort. Hat einer der Beteiligten die Verkehrsregeln missachtet, stellt die Polizei eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat fest, die mit einem Verwarnungsgeld oder einer Anzeige geahndet werden kann“, erklärt Becker. Hat man den Unfall selber verursacht, kann der Unfallgegner unter Umständen Ansprüche erheben. Daher sollte jeder Fahrradfahrer zumindest eine private Haftpflichtversicherung haben, rät der Verkehrspolizist. Am besten fotografiert man mit seinem Smartphone die Unfallschäden und die Beschilderung am Unfallort. So erhält die Versicherung alle notwendigen Unterlagen. Herrscht Uneinigkeit über die Schuldfrage, ist es besser, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ist die Schuldfrage geklärt, sollte man möglichst bald die gegnerische Versicherung kontaktieren, falls man Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen will. Für eine mögliche Besichtigung des Schadens sollte man das Fahrrad nach dem Unfall einige Zeit aufbewahren.

Polizeihauptkommissar Christoph Becker

Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster, © Polizei Münster

Wer Alkohol getrunken hat, dem droht Strafe

Alkohol ist eine der Hauptursachen für Fahrradunfälle. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Nach einem Unfall können – je nach Schwere und Hergang – aber schon ab 0,3 Promille ein Fahrerlaubnisentzug, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder anderweitige Strafe verhängt werden. Stellt die Polizei fest, dass ein Fahrradfahrer bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, kann das zum Nachteil werden, selbst wenn man diesen nicht verschuldet hat. „Gibt der Pkw-Fahrer zu, die Schuld an dem Unfall zu tragen, äußert aber die Vermutung, dass der Radfahrer wegen Alkoholkonsums eine Mitschuld haben könnte, kann auch der Radfahrer belangt werden“, sagt Christoph Becker.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

03.11.2021

Neue Lernplattform für die Generation 50+[mehr erfahren]

03.11.2021

NRW-Hinweistelefon für sexuellen Missbrauch gestartet[mehr erfahren]

19.10.2021

Verbraucherreport 2021 erschienen[mehr erfahren]

19.10.2021

Kostenloses IT-Sicherheitstraining für Bürger[mehr erfahren]

19.10.2021

GdP warnt vor Cannabis-Legalisierung[mehr erfahren]

05.10.2021

Zahlreiche Aktionen sollen Verbraucher sensibilisieren[mehr erfahren]

05.10.2021

Notruf-App „nora“ bundesweit gestartet[mehr erfahren]

05.10.2021

GdP fordert Maßnahmen für ein „Zukunftsprogramm Innere Sicherheit“[mehr erfahren]

21.09.2021

Profis beraten Jungen und Männer in Krisensituationen[mehr erfahren]

21.09.2021

Verbraucherschutz mahnt knapp 100 Firmen ab[mehr erfahren]

21.09.2021

Neue DVR-Aktion apelliert an Jugendliche[mehr erfahren]

10.09.2021

Erstes Fortbildungsangebot des neuen Cyber-Sicherheitsnetzwerks[mehr erfahren]

10.09.2021

Autos besser vor Hackerangriffen schützen[mehr erfahren]

10.09.2021

Zehn Jahre Portal „Lebensmittelklarheit.de“[mehr erfahren]

10.09.2021

Neues Smart-eID-Gesetz ist in Kraft getreten[mehr erfahren]