Archiv

< Betrüger versenden schädliche SMS
04.04.2021

Bankgeschäfte und Einkaufen im Netz

Einkaufen im Internet

Online-Shopping ist bei den Verbrauchern mindestens so beliebt wie Bankgeschäfte im Internet. Nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) ist der jährliche Brutto-Umsatz im Onlinehandel allein im Privatkundenbereich auf rund 83 Milliarden Euro gestiegen. Dabei hat die Corona-Pandemie die Entwicklung des Handels hin zum E-Commerce deutlich beschleunigt. Doch wie beim digitalen Banking spielt auch hier das Thema Sicherheit für die Kunden eine große Rolle. Schließlich müssen sie bei der Bezahlung ihre persönlichen Daten preisgeben. Die herkömmlichen Zahlungsmethoden sind auch beim Online-Shopping weit verbreitet, etwa das Lastschriftverfahren und Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte. Ganz wichtig: Zur Bezahlung müssen Konto- oder Kreditkartendaten über eine sichere Verbindung übertragen werden. Diese SSL-Verbindung ist genau wie beim Banking an den Buchstaben „https“ in der Adresse der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Browser erkennbar. Das größte Sicherheitsrisiko sind jedoch Schadprogramme auf dem PC oder dem Laptop. Gegen Datenklau helfen ein ständig aktuelles Virenprogramm, eine persönliche Firewall und regelmäßige Sicherheitsupdates.

Reine Internetbezahlsysteme

Neben den klassischen Zahlungsarten gibt es eine ganze Reihe eigens für den Onlinekauf entwickelter Zahlungsmethoden. Prepaid-Karten für den Internet-Einkauf etwa funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie Telefonwertkarten. Der Benutzer rubbelt zunächst einen PIN-Code auf einer Wertkarte frei. Über die Internetseite des Kartenanbieters kann er dann mit der PIN auf das Guthaben zugreifen. Als zusätzliche Sicherheit wird der PIN-Code noch mit einem persönlichen Passwort geschützt. Weitere Bezahlverfahren, die speziell für das Internet entwickelt wurden, sind beispielsweise PayPal, giropay, Sofortüberweisung und Amazon Pay. Von ihnen ist PayPal – nicht zuletzt durch seine Anwendung beim Online-Auktionshaus Ebay – inzwischen die auch international am meisten etablierte Bezahlmethode. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom März 2021 dürfen Unternehmen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Praktisch bei Online-Bezahldiensten ist, dass nicht bei jeder Transaktion sämtliche Bankdaten angegeben werden müssen. Ein weiterer Vorteil gegenüber klassischen Bezahlverfahren: ihre Schnelligkeit. Die Wartezeiten bis zum Geldeingang fallen weitestgehend weg.

Sicherheitsmaßnahmen machen sich bezahlt

Egal welches Online-Bezahlverfahren genutzt wird: Beim Online-Kauf gelten dieselben Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen wie beim Online-Banking. Die goldene Regel ist: Wer mehr Zeit in die Sicherheit seines PC und in die Prüfung der Online-Anbieter investiert, hat umso mehr Freude an erfolgreichen Geschäften im Netz!

SB / MW (23.03.2021)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

06.10.2015

„Weisser Ring Akademie“ startet Fortbildungsangebot für Externe[mehr erfahren]

06.10.2015

Reifendruckkontrollsysteme auch für Winterreifen nötig[mehr erfahren]

22.09.2015

Cannabiskonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestiegen[mehr erfahren]

22.09.2015

GdP dankt allen Polizistinnen und Polizisten[mehr erfahren]

09.09.2015

„Be smart! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße!“[mehr erfahren]

09.09.2015

Neue Online-Plattform „suse hilft.de“ bietet Unterstützung bei...[mehr erfahren]

09.09.2015

Umfassenden Schutz vor Terroranschlägen kann es nicht geben[mehr erfahren]

18.08.2015

Rücksicht nehmen und vorausschauend fahren[mehr erfahren]

18.08.2015

Der Weisse Ring warnt vor betrügerischen Anrufen[mehr erfahren]

03.08.2015

Sicher mit dem Auto unterwegs[mehr erfahren]

03.08.2015

Cyberkriminelle täuschen Systemfehler vor[mehr erfahren]

03.08.2015

Höhere Strafen bei Hasskriminalität[mehr erfahren]

20.07.2015

Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]

20.07.2015

Füße im Auto hochlegen ist gefährlich[mehr erfahren]

20.07.2015

GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]