Archiv

< Terror in Barcelona
01.09.2017

Bei Staubildung: Rettungsgasse!

Vereinfachte Regelung sorgt für Klarheit

Rettungsgasse: so geht‘s richtig!

© Runter vom Gas

 

Bei Unfällen können schon wenige Minuten über Leben und Tod der Opfer entscheiden. Das Problem: Immer wieder werden die Polizei und die Rettungskräfte bei der Fahrt zum Unfallort behindert, weil die Rettungsgasse entweder falsch oder nur sehr langsam gebildet wird. Seit 2017 gelten daher vereinfachte Regeln. Dazu zählt auch, sich immer vorausschauend zu verhalten.

„Rechte-Hand“-Regelung

Muss eine Rettungsgasse gebildet werden, gilt mittlerweile: Der linke Fahrstreifen orientiert sich nach links, alle anderen Fahrspuren fahren nach rechts. Das galt zuvor nur bei dreispurigen Fahrbahnen. In allen anderen Fällen musste die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Bei mehreren Fahrspuren war die frühere Regelung verwirrend“, erklärt Carla Bormann, die beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den Bereich Öffentlichkeitsarbeit leitet. „So ist es viel klarer und immer gleich.“ Mithilfe der sogenannten „Rechte-Hand“-Regel lässt sich ganz einfach merken, wie die Rettungsgasse auszusehen hat: Die Finger der rechten Hand symbolisieren die Fahrspuren. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos nach links fahren müssen. Die anderen Finger stehen für die restlichen Fahrbahnen. Die „Lücke“ dazwischen stellt die Rettungsgasse dar. Diese Regel gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie in Österreich oder der Schweiz. Carla Bormann rät Autofahrenden, sich vor der Fahrt ins Ausland immer über die Regelung zu informieren. Denn in vielen Ländern gelten abweichende Vorschriften. So muss beispielsweise in Tschechien die Spur zwischen der rechten und der links angrenzenden Spur freibleiben.

Sich frühzeitig einreihen ist Pflicht

Zu wissen, wie man die Rettungsgasse bildet, reicht im Zweifel jedoch nicht aus. Denn sobald man die Sirenen der Einsatzkräfte hört, ist es oft zu spät, weil sich das Fahrzeug im dichten Stau dann meist nicht mehr manövrieren lässt. Daher sollte man sich schon bei zähflüssigem Verkehr und beginnendem Stau entsprechend einreihen. Dieses Fahrverhalten ist laut Straßenverkehrsordnung sogar verpflichtend. Grundsätzlich sollte man immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um spontan flexibel reagieren zu können. Dadurch lassen sich bei Stau und stockendem Verkehr auch Auffahrunfälle vermeiden. Ein weiterer wichtiger Tipp, den Carla Bormann geben kann: immer den Verkehrsfunk einstellen. Dadurch ist man schon frühzeitig über aktuelle Unfälle und Stauentwicklungen informiert, auch wenn man gerade kein Radio hört oder es lautlos gestellt hat. Erst wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist und einige Zeit kein Einsatzwagen die Rettungsgasse mehr genutzt hat, darf sie wieder aufgelöst werden.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.11.2017

Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]

17.10.2017

Kindersoftwarepreise prämieren digitale Spiele[mehr erfahren]

17.10.2017

BSI gibt Tipps zum Schutz vor Bots[mehr erfahren]

04.10.2017

Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]

04.10.2017

BSI stellt Informationen zur Verfügung Sie verschicken...[mehr erfahren]

04.10.2017

Strengere Regeln für Drohnenflüge[mehr erfahren]

19.09.2017

EU plant Behörde für Cybersicherheit[mehr erfahren]

19.09.2017

Milliarden Geräte sind angreifbar[mehr erfahren]

19.09.2017

Neue BZgA-Studie veröffentlicht[mehr erfahren]

04.09.2017

Pflicht für internetfähige Geräte[mehr erfahren]

04.09.2017

Sie schützen oft nicht optimal[mehr erfahren]

04.09.2017

Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]

21.08.2017

Arnold Plickert verurteilt Anschlag[mehr erfahren]

21.08.2017

NRW-Innenministerium klärt Sachverhalt auf[mehr erfahren]

21.08.2017

Kinder suchtkranker Eltern sollen besser unterstützt werden[mehr erfahren]