Archiv

< Terror in Barcelona
01.09.2017

Bei Staubildung: Rettungsgasse!

Vereinfachte Regelung sorgt für Klarheit

Rettungsgasse: so geht‘s richtig!

© Runter vom Gas

 

Bei Unfällen können schon wenige Minuten über Leben und Tod der Opfer entscheiden. Das Problem: Immer wieder werden die Polizei und die Rettungskräfte bei der Fahrt zum Unfallort behindert, weil die Rettungsgasse entweder falsch oder nur sehr langsam gebildet wird. Seit 2017 gelten daher vereinfachte Regeln. Dazu zählt auch, sich immer vorausschauend zu verhalten.

„Rechte-Hand“-Regelung

Muss eine Rettungsgasse gebildet werden, gilt mittlerweile: Der linke Fahrstreifen orientiert sich nach links, alle anderen Fahrspuren fahren nach rechts. Das galt zuvor nur bei dreispurigen Fahrbahnen. In allen anderen Fällen musste die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Bei mehreren Fahrspuren war die frühere Regelung verwirrend“, erklärt Carla Bormann, die beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den Bereich Öffentlichkeitsarbeit leitet. „So ist es viel klarer und immer gleich.“ Mithilfe der sogenannten „Rechte-Hand“-Regel lässt sich ganz einfach merken, wie die Rettungsgasse auszusehen hat: Die Finger der rechten Hand symbolisieren die Fahrspuren. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos nach links fahren müssen. Die anderen Finger stehen für die restlichen Fahrbahnen. Die „Lücke“ dazwischen stellt die Rettungsgasse dar. Diese Regel gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie in Österreich oder der Schweiz. Carla Bormann rät Autofahrenden, sich vor der Fahrt ins Ausland immer über die Regelung zu informieren. Denn in vielen Ländern gelten abweichende Vorschriften. So muss beispielsweise in Tschechien die Spur zwischen der rechten und der links angrenzenden Spur freibleiben.

Sich frühzeitig einreihen ist Pflicht

Zu wissen, wie man die Rettungsgasse bildet, reicht im Zweifel jedoch nicht aus. Denn sobald man die Sirenen der Einsatzkräfte hört, ist es oft zu spät, weil sich das Fahrzeug im dichten Stau dann meist nicht mehr manövrieren lässt. Daher sollte man sich schon bei zähflüssigem Verkehr und beginnendem Stau entsprechend einreihen. Dieses Fahrverhalten ist laut Straßenverkehrsordnung sogar verpflichtend. Grundsätzlich sollte man immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um spontan flexibel reagieren zu können. Dadurch lassen sich bei Stau und stockendem Verkehr auch Auffahrunfälle vermeiden. Ein weiterer wichtiger Tipp, den Carla Bormann geben kann: immer den Verkehrsfunk einstellen. Dadurch ist man schon frühzeitig über aktuelle Unfälle und Stauentwicklungen informiert, auch wenn man gerade kein Radio hört oder es lautlos gestellt hat. Erst wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist und einige Zeit kein Einsatzwagen die Rettungsgasse mehr genutzt hat, darf sie wieder aufgelöst werden.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

19.11.2019

Streckenradar-Kontrollsystem für zulässig erklärt[mehr erfahren]

05.11.2019

Das bedeutet der „Brexit“ für Verbraucher[mehr erfahren]

05.11.2019

BKA veröffentlicht Bundeslagebild 2018[mehr erfahren]

05.11.2019

Neue Folgen der Videoreihe online[mehr erfahren]

22.10.2019

GdP-Chef begrüßt Maßnahmen von Bund und Ländern[mehr erfahren]

22.10.2019

Unterrichtsmaterial zu Risiken im Straßenverkehr[mehr erfahren]

22.10.2019

Neues Bundesinvestitionsprogramm gestartet[mehr erfahren]

08.10.2019

Wenn Radfahrende mit Autotüren kollidieren[mehr erfahren]

08.10.2019

Neue Videoreihe für Pädagoginnen und Pädagogen[mehr erfahren]

08.10.2019

Winterreifen-Regelungen in Europa[mehr erfahren]

17.09.2019

Nicht verboten, aber sehr gefährlich[mehr erfahren]

17.09.2019

Abstimmen beim Zivilcourage-Wettbewerb[mehr erfahren]

17.09.2019

Aktionsmonat zum sicheren und altersgerechten Surfen[mehr erfahren]

02.09.2019

Neuer klicksafe-Onlinekurs verfügbar[mehr erfahren]

02.09.2019

Zahlreiche Apps enthalten schädliche Adware[mehr erfahren]