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< Rechtslage nicht eindeutig
23.08.2016

Bei Verdacht sofort 110 wählen!

© zuchero, Fotolia

NRW: Keine Gebühr mehr bei Fehlalarm

Die NRW-Polizei verzichtet ab sofort bei privaten Hausbesitzern auf eine Gebühr für das Auslösen von Fehlalarmen. Das hat die Landesregierung beschlossen. Landesinnenminister Ralf Jäger: „Wir wollen die Menschen in NRW ermutigen, sofort die 110 zu wählen, wenn ihnen etwas verdächtig vorkommt. Es wäre kontraproduktiv, Hausbesitzer für Fehlalarme weiter zur Kasse zu bitten.“
Bislang war in NRW für einen Fehlalarm eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 Euro fällig. Wurde eine Alarmanlage ausgelöst, ohne dass tatsächlich Gefahr vorlag, zog dies einen Polizeieinsatz nach sich. Es folgte zwingend der Gebührenbescheid – für die Betroffenen war das ein Ärgernis.
Damit Einbrecher geringere Erfolgschancen haben, berät die Polizei Wohnungs- und Hauseigentümer kostenlos und gibt technische Empfehlungen für die Absicherung der eigenen vier Wände. Auch Listen mit geeigneten Fachfirmen für den Einbau geprüfter und zertifizierter Sicherungstechnik sind über die Polizei erhältlich. Neue oder verbesserte Türen, das Nachrüsten von Fenstern, Gittern oder Rollläden werden zudem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von regionalen Förderbanken kofinanziert.
Viele nützliche Informationen finden Sie auch in der Themenrubrik „Einbruchschutz“ auf dieser Website.
Quelle: Land NRW

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