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03.12.2018

Besitz nach Einbruch nachweisen

Besitz nach Einbruch nachweisen

Wertgegenstände tabellarisch auflisten

In der Liste sind alle Wertgegenstände aufgeführt

© boophuket/stock.adobe.com

 

Wer zuhause wertvolle Gegenstände wie Uhren oder Schmuck aufbewahrt beziehungsweise Instrumente oder teure Elektronikartikel besitzt, sollte eine Wertgegenstandsliste erstellen. Darin sind alle Gegenstände und ihre wichtigsten Erkennungsmerkmale aufgeführt. Das hilft der Polizei, sie wiederzufinden, falls sie bei einem Einbruch gestohlen wurden. Zudem ist es dadurch möglich, die Gegenstände dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen, wenn die Täter eines Tages gefasst werden.

Detaillierte Angaben machen

Folgende Informationen sollten Sie nach Möglichkeit zu jedem einzelnen Wertgegenstand in der Liste vermerken:

  • Name bzw. Bezeichnung, kurze Beschreibung
  • Hersteller, Marke
  • Register- bzw. Individualnummer
  • Individuelle Merkmale
  • Händler, Kaufdatum und Ort
  • Neuwert

Im Internet gibt es Vorlagen für Wertgegenstandslisten, die man kostenfrei herunterladen kann, beispielsweise auf der Webseite des polizeilichen Netzwerks „Zuhause sicher“. Alternativ kann man aber auch selbst eine Liste anfertigen.

Weitere Nachweise sind hilfreich

Zusätzlich sollten Sie Fotos von allen Gegenständen machen und sicher – ob als Papierfoto oder digital auf einem Stick – aufbewahren, beispielsweise in einem Bankschließfach. So helfen Sie der Polizei bei der Ermittlungsarbeit. Zudem können Sie damit bei Ihrer Versicherung nachweisen, welcher Schaden entstanden ist. Weiterhin ist es ratsam, Kauf- und Garantiebelege aufzubewahren. Diese benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie wertvolle Unikate in der Online-Datenbank Securius suchen, in der Polizei und Zolldienststellen sichergestellte Kunst- und Wertgegenstände registrieren. Nur so können Sie nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind. Fotos reichen hier nicht aus.

MW (30.11.2018)

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