Archiv
Betrügerisches Time-Sharing – so schützen Sie sich
Abzocker rechtzeitig erkennen
Tappen Sie nicht in die Time-Sharing-Falle!
© CC-Verlag
Betrüger nutzen die entspannte Stimmung von Urlaubern, um sie zum Abschluss von dubiosen Time-Sharing-Verträgen zu bringen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Abzockern schützen können.
- Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Verkaufsgespräch ein, wenn Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Veranstaltung gelockt werden.
- Lehnen Sie alkoholische Getränke ab – Alkohol trübt Ihre Urteilsfähigkeit.
- Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl: Kommt Ihnen etwas komisch vor oder haben Sie Zweifel, brechen Sie das Gespräch ab.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch nicht durch drohende Unannehmlichkeiten wie ausbleibender Rücktransport zum Hotel oder eine Rechnung für konsumierte Speisen und Getränke. Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen!
- Vergleichen Sie: Stimmt das, was Ihnen versprochen wird mit dem, was im Vertrag steht, überein? Im Zweifel gilt immer das Geschriebene!
- Lassen Sie sich nicht durch hohe Renditen locken – meist stecken betrügerische Absichten dahinter. Sie verlieren eher Geld, als welches zu gewinnen.
- Bestehen Sie auf einem urkundlichen Nachweis, dass Ihr Gesprächspartner dazu berechtigt ist, die betreffende Immobilie zu Time-Sharing-Zwecken anzubieten.
- Geben Sie Ausweispapiere und Kreditkarten keinesfalls aus der Hand! Auch Kopien können für betrügerische Handlungen genutzt werden.
- Unterzeichnen Sie niemals vor Ort einen Vertrag! Prüfen Sie den Vertrag ganz in Ruhe: Verstehen Sie alles? Wird Ihnen auf Nachfrage alles hinreichend und plausibel erklärt? Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate.
Mehr Infos finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de oder auf den Webseiten
- Achten Sie unbedingt darauf, dass der Vertrag eine Ausstiegsklausel enthält, damit Sie von dem Vertrag zurücktreten können.
- Sollten Sie einen Vertrag unterschrieben haben, über den Ihnen im Nachhinein Zweifel kommen, widerrufen Sie diesen in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben. Schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt ein.
- Leisten Sie niemals vor Ort eine Anzahlung! Es ist dem Anbieter verboten, mit Vertragsabschluss eine Anzahlung zu fordern.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Mehr Polizei und Steuerentlastungen für Nachrüstung gefordert[mehr erfahren]
Checkliste hilft bei der Unfallverhütung[mehr erfahren]
Mehr Alltagskompetenz für Schülerinnen und Schüler[mehr erfahren]
Autos mit Komfort-Schließsystem leichte Beute für Diebe[mehr erfahren]
Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche[mehr erfahren]
Mehrsprachige Internetseite, Smartphone-App und Printmedien in...[mehr erfahren]
Flyer informiert in drei Sprachen über Hilfsangebote[mehr erfahren]
„Jede Woche fallen bei der Bundespolizei 86.000 Überstunden an“[mehr erfahren]
Hilflosigkeit wird gezielt ausgenutzt[mehr erfahren]
„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen!“[mehr erfahren]
Das Problem liegt nicht bei der Polizei, sondern bei der Politik[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Shoppen und Banken von Zuhause - aber sicher!
Keine Parkplatzprobleme, eine freie Zeiteinteilung, keine...[mehr erfahren]
Hänseleien können krank machen
Mobbing – das ist nicht nur ein aufgesetzter Fachbegriff für ein...[mehr erfahren]
Geduld und Fingerspitzengefühl sind gefordert
Das Kriminalkommissariat 12 der Kölner Polizei beschäftigt sich...[mehr erfahren]