Archiv

27.03.2012

Betrügerisches Time-Sharing – so schützen Sie sich

Abzocker rechtzeitig erkennen

Tappen Sie nicht in die Time-Sharing-Falle!

© CC-Verlag 

 

Betrüger nutzen die entspannte Stimmung von Urlaubern, um sie zum Abschluss von dubiosen Time-Sharing-Verträgen zu bringen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Abzockern schützen können. 

  • Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Verkaufsgespräch ein, wenn Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Veranstaltung gelockt werden.
  • Lehnen Sie alkoholische Getränke ab – Alkohol trübt Ihre Urteilsfähigkeit.
  • Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl: Kommt Ihnen etwas komisch vor oder haben Sie Zweifel, brechen Sie das Gespräch ab.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch nicht durch drohende Unannehmlichkeiten wie ausbleibender Rücktransport zum Hotel oder eine Rechnung für konsumierte Speisen und Getränke. Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen!
  • Vergleichen Sie: Stimmt das, was Ihnen versprochen wird mit dem, was im Vertrag steht, überein? Im Zweifel gilt immer das Geschriebene!
  • Lassen Sie sich nicht durch hohe Renditen locken – meist stecken betrügerische Absichten dahinter. Sie verlieren eher Geld, als welches zu gewinnen.
  • Bestehen Sie auf einem urkundlichen Nachweis, dass Ihr Gesprächspartner dazu berechtigt ist, die betreffende Immobilie zu Time-Sharing-Zwecken anzubieten.
  • Geben Sie Ausweispapiere und Kreditkarten keinesfalls aus der Hand! Auch Kopien können für betrügerische Handlungen genutzt werden.
  • Unterzeichnen Sie niemals vor Ort einen Vertrag! Prüfen Sie den Vertrag ganz in Ruhe: Verstehen Sie alles? Wird Ihnen auf Nachfrage alles hinreichend und plausibel erklärt? Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate.

    Mehr Infos finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de oder auf den Webseiten 

    der Verbraucherzentrale

     
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass der Vertrag eine Ausstiegsklausel enthält, damit Sie von dem Vertrag zurücktreten können.
  • Sollten Sie einen Vertrag unterschrieben haben, über den Ihnen im Nachhinein Zweifel kommen, widerrufen Sie diesen in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben. Schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt ein.
  • Leisten Sie niemals vor Ort eine Anzahlung! Es ist dem Anbieter verboten, mit Vertragsabschluss eine Anzahlung zu fordern.

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.12.2018

Vorsicht vor unseriösen Angeboten[mehr erfahren]

21.12.2018

GdP verurteilt Verhalten von Frankfurter Polizeibeamten[mehr erfahren]

21.12.2018

Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]

04.12.2018

GdP unterstützt Verbot der Pyrotechnik[mehr erfahren]

04.12.2018

Betrugsversuche bei Kleinanzeigen[mehr erfahren]

04.12.2018

ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]

21.11.2018

klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]

21.11.2018

Datendiebstahl in Airbnb-Wohnungen[mehr erfahren]

21.11.2018

Startschuss für neues Bundesprogramm[mehr erfahren]

06.11.2018

Europol und BKA informieren unter #cyberscams[mehr erfahren]

06.11.2018

Mischungen verursachen starke Blutungen[mehr erfahren]

06.11.2018

Winterreifenregelungen im europäischen Ausland[mehr erfahren]

17.10.2018

GdP fordert bessere Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

17.10.2018

Musikvideo soll Heranwachsende informieren[mehr erfahren]

17.10.2018

Kriminelle nutzen Unsicherheit aus[mehr erfahren]

01.10.2018

GdP kritisiert permanente Belastung der Einsatzkräfte[mehr erfahren]