Archiv

27.03.2012

Betrügerisches Time-Sharing – so schützen Sie sich

Abzocker rechtzeitig erkennen

Tappen Sie nicht in die Time-Sharing-Falle!

© CC-Verlag 

 

Betrüger nutzen die entspannte Stimmung von Urlaubern, um sie zum Abschluss von dubiosen Time-Sharing-Verträgen zu bringen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Abzockern schützen können. 

  • Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Verkaufsgespräch ein, wenn Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Veranstaltung gelockt werden.
  • Lehnen Sie alkoholische Getränke ab – Alkohol trübt Ihre Urteilsfähigkeit.
  • Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl: Kommt Ihnen etwas komisch vor oder haben Sie Zweifel, brechen Sie das Gespräch ab.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch nicht durch drohende Unannehmlichkeiten wie ausbleibender Rücktransport zum Hotel oder eine Rechnung für konsumierte Speisen und Getränke. Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen!
  • Vergleichen Sie: Stimmt das, was Ihnen versprochen wird mit dem, was im Vertrag steht, überein? Im Zweifel gilt immer das Geschriebene!
  • Lassen Sie sich nicht durch hohe Renditen locken – meist stecken betrügerische Absichten dahinter. Sie verlieren eher Geld, als welches zu gewinnen.
  • Bestehen Sie auf einem urkundlichen Nachweis, dass Ihr Gesprächspartner dazu berechtigt ist, die betreffende Immobilie zu Time-Sharing-Zwecken anzubieten.
  • Geben Sie Ausweispapiere und Kreditkarten keinesfalls aus der Hand! Auch Kopien können für betrügerische Handlungen genutzt werden.
  • Unterzeichnen Sie niemals vor Ort einen Vertrag! Prüfen Sie den Vertrag ganz in Ruhe: Verstehen Sie alles? Wird Ihnen auf Nachfrage alles hinreichend und plausibel erklärt? Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate.

    Mehr Infos finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de oder auf den Webseiten 

    der Verbraucherzentrale

     
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass der Vertrag eine Ausstiegsklausel enthält, damit Sie von dem Vertrag zurücktreten können.
  • Sollten Sie einen Vertrag unterschrieben haben, über den Ihnen im Nachhinein Zweifel kommen, widerrufen Sie diesen in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben. Schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt ein.
  • Leisten Sie niemals vor Ort eine Anzahlung! Es ist dem Anbieter verboten, mit Vertragsabschluss eine Anzahlung zu fordern.

Weitere archivierte Kurznachrichten

26.03.2019

Neue BZgA-Infokarte unterstützt Ersthelfer Bei einem...[mehr erfahren]

13.03.2019

GdP begrüßt Mord-Urteil gegen Raser[mehr erfahren]

13.03.2019

Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland[mehr erfahren]

13.03.2019

Sprachassistenten kontrolliert einsetzen[mehr erfahren]

20.02.2019

GdP-Chef weist im Fernsehinterview auf Unterschiede hin[mehr erfahren]

20.02.2019

Auch die Polizei bietet Einblick in ihre Arbeit[mehr erfahren]

20.02.2019

Kurzfilmwettbewerb zum Thema „Verkehrsunfall“[mehr erfahren]

13.02.2019

Polizeiliche Aktion gegen Hass im Netz[mehr erfahren]

13.02.2019

Unterwegs bei Eis und Schnee[mehr erfahren]

13.02.2019

Zahlreiche Angebote und Informationen[mehr erfahren]

22.01.2019

GdP bewertet Zunahme als Sicherheitsrisiko[mehr erfahren]

22.01.2019

DVR veröffentlicht neue Präventionsvideos[mehr erfahren]

22.01.2019

Vorsicht bei E-Mails von „Polizei“[mehr erfahren]

08.01.2019

GdP-Chef Malchow zieht Resümee für 2018[mehr erfahren]

08.01.2019

Beteiligung am Safer Internet Day 2019[mehr erfahren]

08.01.2019

Hohes Risiko für den Straßenverkehr[mehr erfahren]