Archiv

< Fernzugriff auf Smartphones
29.04.2022

Betrug bei Fahrerlaubnisprüfungen

Manipulationsversuche nehmen deutlich zu


Täuschungsversuche bei Fahrerlaubnisprüfungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen

© Sauerlandpics/stock.adobe.com

 

Den Führerschein für das Auto oder das Motorrad zu erlangen, markiert für viele junge Menschen noch immer die Grenze zum Erwachsensein. Doch der Erwerb der Fahrerlaubnis wird für manchen zu einer stressigen Herausforderung, denn die Prüfungsfragen sind komplex und umfassen auch Situationen, die nicht alltäglich im Straßenverkehr vorkommen. Tricksen und Täuschen scheint daher für immer mehr Fahranwärter eine verlockende Möglichkeit zu sein, um diese Hürde zu überwinden. Der Gesetzgeber hat nun reagiert: Im Februar 2022 wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aktualisiert und die Konsequenzen für Schummler verschärft.

Organisierter Betrug

In jedem Jahr werden in Deutschland rund 1,8 Millionen Theoretische Fahrerlaubnisprüfungen (TFEP) absolviert. Dabei gibt es nach Schätzungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) etwa 2.000 bis 3.000 erkannte Täuschungsversuche. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, doch das Unternehmen „TÜV/DEKRA arge TP21“ bestätigt, dass die erfassten Betrugsfälle zwischen 2014 bis 2018 um mehr als das Sechsfache angestiegen sind. Dieses Unternehmen hat das Prüfungssystem für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung entwickelt. Außerdem wird von einer hohen Dunkelziffer von nicht entdeckten Täuschungsversuchen ausgegangen.

„Technikbetrug“ gilt als die häufigste Masche der Schummler. Die Prüflinge sind beispielsweise über kleinste Kameras in der Kleidung oder den Brillengläsern mit einer helfenden Person außerhalb des Prüfungsraums verbunden. Komplettiert wird das drahtlose Kommunikationssystem durch winzige Kopfhörer im Ohr der Führerscheinanwärter, über die der Helfer oder die Helferin die korrekten Antworten zu den Prüfungsfragen übermitteln. Die sogenannten „Stellvertretungsprüfungen“ sind die zweithäufigste Täuschungsform. Der Prüfling wird durch eine Person vertreten, die ihm äußerlich ähnlich ist, um so die Identitätskontrollen zu überwinden. Diese Person absolviert die theoretische Prüfung nun anstelle der eigentlichen Kandidatin oder Kandidaten. Diese „Stellvertretungsprüfungen“ sind sogar um mehr als das Siebenfache seit 2014 angestiegen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.11.2017

Gewerkschaft der Polizei erstmals beteiligt Am 17. November...[mehr erfahren]

07.11.2017

Neue Vorschriften für Winterreifen[mehr erfahren]

07.11.2017

Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]

17.10.2017

Kindersoftwarepreise prämieren digitale Spiele[mehr erfahren]

17.10.2017

BSI gibt Tipps zum Schutz vor Bots[mehr erfahren]

04.10.2017

Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]

04.10.2017

BSI stellt Informationen zur Verfügung Sie verschicken...[mehr erfahren]

04.10.2017

Strengere Regeln für Drohnenflüge[mehr erfahren]

19.09.2017

EU plant Behörde für Cybersicherheit[mehr erfahren]

19.09.2017

Milliarden Geräte sind angreifbar[mehr erfahren]

19.09.2017

Neue BZgA-Studie veröffentlicht[mehr erfahren]

04.09.2017

Pflicht für internetfähige Geräte[mehr erfahren]

04.09.2017

Sie schützen oft nicht optimal[mehr erfahren]

04.09.2017

Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]

21.08.2017

Arnold Plickert verurteilt Anschlag[mehr erfahren]