Archiv

30.07.2012

Brennende Haarföhns und explodierende Akkus

Der Kampf gegen gefährliche Produkte in Deutschland

Gefährliche Produkte, vor denen über das EU-System RAPEX gewarnt wird 

© EU

 

Vom Kinderspielzeug, dessen Kleinteile von Kindern verschluckt werden können, über leicht entzündliche Haarföhns bis hin zur wackligen Baumaschine – gefährliche Produkte gibt es in vielen Lebensbereichen. Es gibt allerdings ein paar Maßnahmen, mit deren Hilfe Verbraucher und auch Gewerbetreibende sich vor unsicheren Produkten schützen können. Dazu zählen der Blick auf Gütesiegel oder auch eine erhöhte Sensibilität für Rückrufaktionen.

Das GS-Zeichen…

…ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen zur Produktsicherheit. Es ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung gestellt wird. „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“. Wenn ein Produkt das GS-Zeichen trägt, dann wurde es von einer offiziell staatlich zugelassenen und bekannt gemachten Stelle, etwa dem TÜV, geprüft und erfüllt alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Ansprüche.

Verbraucher in Deutschland sollten sich eigentlich darauf verlassen können, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen – denn dafür gibt es ja die Marktaufsicht. Und trotzdem lohnt es sich, Produkte beim Kauf einer genaueren Prüfung zu unterziehen, rät Dr. Peter Wienecke vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Beim Kauf bedeutet das freiwillige GS-Zeichen auf dem Produkt eine zusätzliche Sicherheit“, so der Experte. „Denn dann kann man darauf vertrauen, dass das Produkt von einer dafür zuständigen unabhängigen Prüfstelle überprüft wurde.“ Es lohnt sich aber auch, zu kontrollieren, ob eine möglichst ausführliche deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist und ob der Hersteller mit Anschrift genannt ist.

Waren, Stoffe, Zubereitungen

Seit Ende 2011 gilt in Deutschland ein eigenes Produktsicherheitsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Es umfasst Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind – und darunter fällt praktisch alles, vom Spielzeug bis zur Baumaschine. Bereiche, die durch andere Gesetze geregelt werden, sind als Ausnahmen eigens angeführt. Dazu zählen Lebens-, Futter-, Pflanzenschutzmittel, Produkte für den militärischen Bereich und Medizinprodukte. 

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

26.05.2017

Weltweit Windows-PCs infiziert[mehr erfahren]

26.05.2017

Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger[mehr erfahren]

09.05.2017

Neues klicksafe-Quiz zu Hate Speech[mehr erfahren]

09.05.2017

Neues Informationsangebot der BZgA[mehr erfahren]

09.05.2017

Eröffnung neuer Beratungsstellen in NRW[mehr erfahren]

25.04.2017

Tag der Bahnhofsmission 2017 [mehr erfahren]

03.04.2017

BZgA informiert junge Menschen mit Internetfilm über...[mehr erfahren]

03.04.2017

Zahl der Verkehrstoten sinkt weiter, aber zu langsam[mehr erfahren]

03.04.2017

Höhere Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche[mehr erfahren]

21.03.2017

Tipps für Eltern und pädagogische Fachkräfte [mehr erfahren]

21.03.2017

Gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.03.2017

Sicherheitslücke bei „Twitter Counter“[mehr erfahren]

07.03.2017

GdP begrüßt hohe Strafen für Raser[mehr erfahren]

07.03.2017

Mehr Sicherheit bei der Smartphone-Nutzung[mehr erfahren]

07.03.2017

Die Verkehrsunfallstatistik 2016[mehr erfahren]