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Brexit-Übergangsphase beendet
Was sich für Verbraucher jetzt ändert
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Brexit-Übergangsphase offiziell beendet. Für EU-Bürger bedeutet das: Ab dem 1. Oktober 2021 dürfen sie nur noch mit einem gültigen Reisepass in das Vereinigte Königreich einreisen. Der Personalausweis reicht nicht mehr aus. Studierende aus Europa müssen ab Juli 2021 außerdem höhere, internationale Studiengebühren zahlen. Europäische Gerichtsverfahren, etwa für geringfügige Forderungen oder Mahnungen, sind in Zukunft auch nicht mehr möglich. Das macht es für ausländische Bürger ab sofort schwieriger, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich durchzusetzen. Andere Verbraucherrechte, darunter Fahrgastrechte in Bus und Bahn, bleiben unverändert. Noch unklar ist, wie sich Roaming-Gebühren für Reisende aus Deutschland auswirken, sobald laufende Verträge gekündigt werden. Im Zweifelsfall sollten sich Urlauber beim zuständigen Netzbetreiber erkundigen, ob während ihres Aufenthalts zusätzliche Roaming-Kosten anfallen. Bei Fragen zu Verbraucherrechten im Zusammenhang mit dem Brexit oder konkreten Problemen mit einem Anbieter aus dem Vereinigten Königreich können Bürger Kontakt mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland aufnehmen.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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