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20.10.2020

Corona: Husten als Straftat

© Andrey Burmakin/stock.adobe.com

Mögliche Körperverletzung

Immer wieder kommt es während der Corona-Pandemie zu Streitereien in der Öffentlichkeit – zum Beispiel weil Mindestabstand oder Maskenpflicht nicht eingehalten werden. So werden immer wieder Polizeikräfte, aber auch Bürgerinnen und Bürger von anderen absichtlich angehustet, etwa, weil sie sich durch deren Ermahnungen provoziert fühlen. Was viele nicht wissen: Dabei kann es sich um eine Straftat handeln. Wer weiß, dass er mit dem Virus infiziert ist und andere absichtlich anhustet, kann der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung bezichtigt werden. Schließlich setzt man die andere Person der Gefahr einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus aus. Auch wenn die Person sich nicht anstecken sollte, ist der Versuch strafbar. Wird eine Person unabsichtlich angehustet, kann es sich immer noch um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Wer andere aus „Spaß“ anhustet, ohne selbst infiziert zu sein, kann ebenfalls belangt werden – etwa wegen dem Vortäuschen einer Straftat.

Quelle: VDP

 

 

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