Archiv
Corona: Husten als Straftat
Mögliche Körperverletzung
Immer wieder kommt es während der Corona-Pandemie zu Streitereien in der Öffentlichkeit – zum Beispiel weil Mindestabstand oder Maskenpflicht nicht eingehalten werden. So werden immer wieder Polizeikräfte, aber auch Bürgerinnen und Bürger von anderen absichtlich angehustet, etwa, weil sie sich durch deren Ermahnungen provoziert fühlen. Was viele nicht wissen: Dabei kann es sich um eine Straftat handeln. Wer weiß, dass er mit dem Virus infiziert ist und andere absichtlich anhustet, kann der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung bezichtigt werden. Schließlich setzt man die andere Person der Gefahr einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus aus. Auch wenn die Person sich nicht anstecken sollte, ist der Versuch strafbar. Wird eine Person unabsichtlich angehustet, kann es sich immer noch um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Wer andere aus „Spaß“ anhustet, ohne selbst infiziert zu sein, kann ebenfalls belangt werden – etwa wegen dem Vortäuschen einer Straftat.
Quelle: VDP
Weitere archivierte Kurznachrichten
Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]
Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]
NRW-Innenministerium klärt Sachverhalt auf[mehr erfahren]
Kinder suchtkranker Eltern sollen besser unterstützt werden[mehr erfahren]
Anleitung des LKA Niedersachsen veröffentlicht[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Willkommen auf dem Horrortrip
Stefan (18), Toni (18) und Mesud (17) geben beim Feiern richtig Gas....[mehr erfahren]
Von Schütteltraumata, Bisswunden und Verbrennungen
Familie K. sitzt mit der acht Monate alten Tochter Lea im Wartezimmer...[mehr erfahren]
EU-Programm DRUID liefert Fakten zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“
Die Zahl der Unfälle, bei denen Drogen im Spiel sind, steigt seit...[mehr erfahren]