Archiv

< Call-ID-Spoofing
20.10.2020

Corona: Husten als Straftat

© Andrey Burmakin/stock.adobe.com

Mögliche Körperverletzung

Immer wieder kommt es während der Corona-Pandemie zu Streitereien in der Öffentlichkeit – zum Beispiel weil Mindestabstand oder Maskenpflicht nicht eingehalten werden. So werden immer wieder Polizeikräfte, aber auch Bürgerinnen und Bürger von anderen absichtlich angehustet, etwa, weil sie sich durch deren Ermahnungen provoziert fühlen. Was viele nicht wissen: Dabei kann es sich um eine Straftat handeln. Wer weiß, dass er mit dem Virus infiziert ist und andere absichtlich anhustet, kann der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung bezichtigt werden. Schließlich setzt man die andere Person der Gefahr einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus aus. Auch wenn die Person sich nicht anstecken sollte, ist der Versuch strafbar. Wird eine Person unabsichtlich angehustet, kann es sich immer noch um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Wer andere aus „Spaß“ anhustet, ohne selbst infiziert zu sein, kann ebenfalls belangt werden – etwa wegen dem Vortäuschen einer Straftat.

Quelle: VDP

 

 

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.12.2020

Neue Funktionen rund um Corona[mehr erfahren]

21.12.2020

Mehr Jugendliche suchtgefährdet[mehr erfahren]

09.12.2020

Betrüger locken mit Überbrückungshilfen[mehr erfahren]

09.12.2020

Räder auch im Keller anschließen[mehr erfahren]

09.12.2020

GdP zeichnet Ehrenamtler aus[mehr erfahren]

16.11.2020

Banken haften bei Karten-Missbrauch[mehr erfahren]

16.11.2020

Vorsicht vor Tank- und TÜV-Betrügern[mehr erfahren]

16.11.2020

GdP: Keine Großdemos während der Pandemie[mehr erfahren]

04.11.2020

Cannabisprävention für Jugendliche[mehr erfahren]

04.11.2020

Betrüger locken mit hohen Gewinnen[mehr erfahren]

04.11.2020

GdP: Halt geben, Haltung zeigen[mehr erfahren]

20.10.2020

ING Bank warnt vor Betrügern[mehr erfahren]

20.10.2020

Warnmelder können Leben retten[mehr erfahren]

05.10.2020

„Section Control“ rechtmäßig[mehr erfahren]

05.10.2020

BZgA-Webseite und -Flyer klären auf[mehr erfahren]