Archiv
Corona: Husten als Straftat
Mögliche Körperverletzung
Immer wieder kommt es während der Corona-Pandemie zu Streitereien in der Öffentlichkeit – zum Beispiel weil Mindestabstand oder Maskenpflicht nicht eingehalten werden. So werden immer wieder Polizeikräfte, aber auch Bürgerinnen und Bürger von anderen absichtlich angehustet, etwa, weil sie sich durch deren Ermahnungen provoziert fühlen. Was viele nicht wissen: Dabei kann es sich um eine Straftat handeln. Wer weiß, dass er mit dem Virus infiziert ist und andere absichtlich anhustet, kann der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung bezichtigt werden. Schließlich setzt man die andere Person der Gefahr einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus aus. Auch wenn die Person sich nicht anstecken sollte, ist der Versuch strafbar. Wird eine Person unabsichtlich angehustet, kann es sich immer noch um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Wer andere aus „Spaß“ anhustet, ohne selbst infiziert zu sein, kann ebenfalls belangt werden – etwa wegen dem Vortäuschen einer Straftat.
Quelle: VDP
Weitere archivierte Kurznachrichten
Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland[mehr erfahren]
GdP-Chef weist im Fernsehinterview auf Unterschiede hin[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Betrug durch „Skimming“ und „Cash-Trapping“
Betrüger lassen sich immer neue Methoden einfallen, um Menschen um...[mehr erfahren]
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]
Studie zeigt Nutzungsverhalten und Gefahren auf
Wie viele Jugendliche rauchen heute noch? Wie hoch ist ihr...[mehr erfahren]