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27.08.2021

Cyberversicherungen im gewerblichen Bereich

Abgesichert gegen Schäden durch Internetkriminalität


Versicherungen ersetzen viele Schäden von Cyberattacken

© VideoFlow/stock.adobe.com

 

Drei von vier Unternehmen wurden im Jahr 2019 Opfer von Sabotage, Datendiebstahl oder Spionage. Damit entstand der deutschen Wirtschaft ein finanzieller Gesamtschaden von über 100 Milliarden Euro. Dies hat eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom mit über eintausend befragten Unternehmen ergeben. Viele Firmen halten sich für zu klein, um ins Visier von kriminellen Hackern zu geraten. Dennoch werden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Opfer von Cyberattacken. Nach einem Hackerangriff haben diese Firmen oftmals Schwierigkeiten, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren. Um sich vor den finanziellen Schäden durch Cyberkriminalität zu schützen, entscheiden sich Unternehmen daher zunehmend für den Abschluss einer Cyberversicherung.

Leistungen einer Cyber-Police

Unternehmen können sich gegen Cyberkriminalität entweder durch die Ergänzung einzelner Cyber-Komponenten in der betrieblichen Haftpflichtversicherung oder den Abschluss einer vollständigen Cyber-Police schützen. Das Leistungsspektrum einer Cyberversicherung erstreckt sich dabei über die Deckung von Eigenschäden, Drittschäden und zusätzlich vereinbarter Service-Leistungen. Zu Eigenschäden zählen die Kosten für die Reparatur von IT-Systemen, die Neubeschaffung von Hardware oder die Gehälter von Beschäftigten in Folge einer Betriebsunterbrechung. Drittschäden beziehen sich vor allem auf Datenschutzverstöße, bei denen personenbezogene Daten von Kunden oder anderen Geschäftspartnern versehentlich in die falschen Hände geraten sind. Eine Cyberversicherung übernimmt in dem Fall die Kosten für Sachverständige, die versuchen, die Daten wiederherzustellen. „Versicherungsunternehmen bieten zusätzlich zur Zahlung von Eigen- und Drittschäden auch Service-Leistungen an, die ein Unternehmen nach einem Hackerangriff beim Krisenmanagement unterstützen. Dazu zählen neben der Beweissicherung durch IT-Spezialisten auch die Begrenzung von Folgeschäden durch gerichtliche Auseinandersetzungen oder Imageschäden“, erklärt Dr. Christian Weber, Bereichsleiter für Öffentliche Sicherheit & Verteidigung beim Digitalverband Bitkom.

Sicherheit ist Chefsache

Obwohl eine Cyber-Police die Schäden eines Hackerangriffs auffangen kann, sind Unternehmen in der Pflicht, in ihrem Betrieb technische, organisatorische und personelle Sicherheit zu gewährleisten. „Sicherheit ist Chefsache. In der Geschäftsleitung sollten daher alle sicherheitsrelevanten Themen angesiedelt sein, die sich auf technischer, organisatorischer und personeller Ebene wiederfinden. Dazu gehört auch die Entscheidung für oder gegen eine Cyberversicherung“, erklärt der Sicherheitsexperte. Technische Sicherheit können Unternehmen durch einen professionellen Passwortschutz, Firewalls, Virenscanner, regelmäßige Software-Updates und Penetrationstests gewährleisten. „Auf der organisatorischen Ebene sollte unter anderem festgelegt werden, wer welche Zugriffsrechte hat, sodass der Zutritt zu wichtigen Bereichen auf einzelne Personen beschränkt ist, denen vorab die entsprechenden Kompetenzen zugesprochen wurden“, erläutert Christian Weber. Auf der personellen Ebene empfiehlt er, Beschäftigte entsprechend schulen zu lassen und ihnen regelmäßig aufzuzeigen, welche aktuellen Cybercrime-Risiken bestehen, damit sie im Zweifelsfall wissen, wie mit einem Cyberangriff umzugehen oder wie er zu verhindern ist.

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