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27.12.2011

Die meisten Unfälle „ereignen“ sich nicht, sie werden verursacht

Das richtige Verhalten des Einzelnen ist entscheidend


Verkehrsunfall

© Bujack, fotolia

 

In den Medien ist häufig die Aussage „hat sich ein Unfall ereignet“ zu hören und zu lesen. Doch diese Formulierung beschreibt den Vorgang eines Verkehrsunfalls nicht richtig. Ein Verkehrsunfall „ereignet“ sich höchst selten. Nur dann wäre es gerechtfertigt, das Geschehene – nur – mit diesem Wort zu charakterisieren. In der Mehrheit aller Fälle wäre es korrekter zu sagen: „wurde ein Unfall verursacht“.

Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist offensichtlich: Der sich ereignende Unfall abstrahiert von der Frage nach dem Warum, während der verursachte Unfall ausdrücklich darauf hinweist, dass es eben kein Zufall war, der das Geschehene zugelassen hat. „Verursachen“ ist grammatikalisch gesehen ein Verb, ein Tu-Wort. Es wird also etwas getan. Was wurde also getan, damit es zum Unfall kommen konnte? Da gibt es viele Möglichkeiten: Sei es, dass zu schnell gefahren, die Vorfahrt verletzt oder falsch überholt wurde – oder, dass nicht rechtzeitig gebremst werden konnte.

Das heißt also: Vor nahezu allen Verkehrsunfällen steht ein menschliches Verhalten, sei es als Tun oder als Unterlassen, das in der konkreten Situation falsch war und in der Folge zum Verkehrsunfall geführt hat.

Betrachtet man jetzt noch die Frage, ob dieses Verhalten vorsätzlich, grob fahrlässig oder „nur“ einfach fahrlässig war, so mag sich jeder selbst fragen, in wie vielen Situationen er selbst nur deshalb keinen Unfall verursacht hat, weil irgendein anderer aufgepasst hat.

Verkehrsunfall

© MEV-Verlag

Unterschiedliche juristische Bewertungen

Verkehrsunfälle nehmen in unserer Rechtslandschaft eine merkwürdige Stellung ein. Dies wird deutlich, wenn der Vergleich zwischen zwei getöteten Menschen gezogen wird. Der eine wurde bei einem Banküberfall vom Täter erschossen. Er ist landläufig das Mordopfer und darf sich großer Anteilnahme sicher sein. Der andere wird von einem betrunkenen Autofahrer, der das Rotlicht missachtet hat, auf dem Fußgängerüberweg zu Tode gefahren. Hier spricht die Gesellschaft vom tragischen Unfalltod eines Fußgängers. Während der Erstgenannte lebenslang hinter Gitter geht, kommt der zuletzt genannte mit einem Jahr auf Bewährung davon.

Noch plastischer wirkt die Schieflage, wenn ein Todesopfer im Kindesalter ist. Dabei macht es praktisch überhaupt keinen Unterschied, wann, wo und wie ein Mensch zu Schaden kommt oder gar tödlich verletzt wird. Lediglich unsere Rechtsordnung neigt dazu, häufig vorkommende Ereignisse zu bagatellisieren, während im Prinzip gleichartige Vorgänge, die selten auftreten, noch dazu von den Medien in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt, skandalisiert werden.

Auf den Einzelnen kommt es an

Es liegt also an jedem Einzelnen, sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird, so wie es die StVO verlangt. Das heißt konkret, sich in Situationen, die gefährlich werden könnten, einfach etwas zurück zu nehmen. Dann können sich Unfälle – zumindest theoretisch – wirklich nur noch „ereignen“, wie z. B. bei technischen Unfallursachen oder wirklicher höherer Gewalt. In solchen Fällen spielt dann das menschliche Zutun tatsächlich keine Rolle mehr.

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