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17.10.2017

Stärkere Rechte für Stalking-Opfer

Eine Gesetzesnovelle sorgt für besseren Schutz

Die Betroffenen werden schweren seelischen Belastungen ausgesetzt

© Mr Korn Flakes, Fotolia

 

Der Gesetzgeber hat die Rechtslage für Stalking-Opfer verbessert. Betroffene müssen nun keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihre Privatsphäre maßgeblich durch das Nachstellen des Täters beeinträchtigt wurde. Der „Weisse Ring“ begrüßt das neue Gesetz. Stalking kann erhebliche seelische Belastungen auslösen.

Zahlreiche Verdachtsfälle, wenige Verurteilungen

„Wir haben uns schon lange für ein neues Gesetz stark gemacht, das die Rechte von Opfern psychischer Gewalt stärkt und ihnen mehr Schutz bietet als sie bisher bekommen“, so Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin beim Weissen Ring, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Die bisherige Rechtslage in Deutschland verlangte von Stalking-Opfern einen Nachweis, dass ihre Privatsphäre tatsächlich maßgeblich durch die Nachstellungen des Täters beeinträchtigt wurde, etwa wenn sie deshalb umgezogen sind oder den Job wechseln mussten. Dadurch gab es bislang nur wenige Fälle, in denen es zu Verurteilungen kam. Mit der Gesetzesnovelle ist Stalking nun auch dann strafbar, wenn der Betroffene sein Leben noch nicht geändert hat. Der Begriff Stalking kommt ursprünglich aus der Jägersprache und bedeutet Anpirschen oder Nachstellen, wie es das deutsche Strafgesetzbuch nennt. Häufig beginnt Stalking mit wiederkehrenden E-Mails, SMS, Facebook-Posts und Telefonanrufen. Die Täter sind in vielen Fällen ehemalige Lebenspartner, die sich nach einer Trennung mit der eigenen Abweisung nicht abfinden können. Sie fangen an, in das Leben ihrer Ex-Partnerin oder ihres Ex-Partners einzudringen, zumeist gegen den Willen des Leidtragenden.

Die Opfer werden systematisch belästigt

Manche Täter setzen auf ständiges Nachstellen und Belästigen. Sie senden etwa eine Flut an elektronischen Mitteilungen und rufen zu jeder Tages- und Nachtzeit an. Andere werden beim Nachstellen besonders kreativ. Sie verschicken unerwünschte „Geschenke“ per Post, bestellen im Internet Sexspielzeug im Namen des Gestalkten oder legen gefälschte Accounts mit dem Foto des Betroffenen in sozialen Netzwerken an. In extremen Fällen sind die Methoden des Täters Bestandteil eines regelrechten Psychoterrors. Manchmal verfolgen die Täter ihre Opfer sogar auf der Straße und bedrohen sie. Dabei spielen Rachegefühle und Macht eine große Rolle. Der Gestalkte soll mürbe gemacht werden, sich hilflos ausgeliefert fühlen und keine Rückzugsorte mehr finden. Eine Problematik der bisherigen Auslegung des Stalking-Paragraphens war die Schwierigkeit, die einzelnen Tathandlungen wie die Kontaktaufnahme oder den Blumengruß, die für sich noch keine Straftaten darstellen, in der Gesamtschau als strafbares Stalking zu bewerten. Es fehlten messbare Kriterien, wo solche Alltagshandlungen die Grenze der Strafbarkeit überschreiten.

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