Archiv

26.03.2012

Diebstahl am Arbeitsplatz

Videoüberwachung

RA Fenimore von Bredow

© privat

Der Arbeitgeber darf seine Angestellten am Arbeitsplatz nicht heimlich mit einer Videokamera überwachen. Damit würde er verbotenerweise in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen.

Bei einem konkreten Verdacht darf der Chef für eine begrenzte Zeit die verdächtigen Mitarbeiter videoüberwachen, jedoch nur unter Einbeziehung des Betriebsrates. Dabei gilt die Voraussetzung, dass andere mildere Mittel wie z. B. ein Zuverlässigkeitstest nicht mehr ausreichen.

Anders verhält es sich in öffentlich zugänglichen Bereichen, in denen Videokameras angebracht sind und mit klar erkennbaren Schildern darauf hingewiesen wird. Hier sind Videoaufzeichnungen zulässig, wie z. B. in Kaufhäusern oder Supermärkten.

Taschenkontrolle/Leibesvisitation

Eine Taschenkontrolle oder Leibesvisitation stellt einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist gegen den Willen des Angestellten nicht erlaubt.

Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, kann der Chef jedoch den Angestellten um die Öffnung seiner Taschen bitten. Wenn der Mitarbeiter dem nicht nachkommt, darf der Chef ihn so lange festhalten bis die Polizei eingetroffen ist.

Anders verhält es sich, wenn im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung regelmäßige Taschenkontrollen vereinbart sind und die Kontrollen nicht dem Ehrgefühl widersprechen.

Zuverlässigkeitstests

Tests, ob sein Angestellter zuverlässig arbeitet, kann ein Chef jederzeit und ohne konkreten Anlass durchführen. Sie stellen keinen wirklichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

Der Arbeitgeber kann daher regelmäßig Testkäufer losschicken oder zu viel Geld in die Kasse legen, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer ihn bestiehlt oder nicht.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

06.10.2015

„Weisser Ring Akademie“ startet Fortbildungsangebot für Externe[mehr erfahren]

06.10.2015

Reifendruckkontrollsysteme auch für Winterreifen nötig[mehr erfahren]

22.09.2015

Cannabiskonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestiegen[mehr erfahren]

22.09.2015

GdP dankt allen Polizistinnen und Polizisten[mehr erfahren]

09.09.2015

„Be smart! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße!“[mehr erfahren]

09.09.2015

Neue Online-Plattform „suse hilft.de“ bietet Unterstützung bei...[mehr erfahren]

09.09.2015

Umfassenden Schutz vor Terroranschlägen kann es nicht geben[mehr erfahren]

18.08.2015

Rücksicht nehmen und vorausschauend fahren[mehr erfahren]

18.08.2015

Der Weisse Ring warnt vor betrügerischen Anrufen[mehr erfahren]

03.08.2015

Sicher mit dem Auto unterwegs[mehr erfahren]

03.08.2015

Cyberkriminelle täuschen Systemfehler vor[mehr erfahren]

03.08.2015

Höhere Strafen bei Hasskriminalität[mehr erfahren]

20.07.2015

Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]

20.07.2015

Füße im Auto hochlegen ist gefährlich[mehr erfahren]

20.07.2015

GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]