Archiv
Diensthundeführer brauchen Klarheit
GdP zu Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung
Zu Jahresbeginn sind Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchutzHundeVO) in Kraft getreten. Seitdem ist es nach Ansicht des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Dietmar Schilff unklar, ob bestimmte für die polizeiliche Praxis erforderliche Erziehungsmethoden wie Korrekturhalsbänder sowie weitere mit Schmerz verbundene Methoden auch für Polizei-Diensthunde verboten worden sind. Die Bundesländer würden hier unterschiedlich agieren. Dies erweise sich besonders prekär für die Bundespolizei, für die angesichts ihres bundesweiten Einsatzgebietes jeweils spezifische landesrechtliche Bestimmungen relevant sein könnten, betonte Schilff. Das sorge für Verunsicherung. Die GdP unterstützt eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die eine entsprechende Ausnahmevorschrift erwirken will. Demnach soll es den Diensthund führenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen möglich sein, im Einzelfall gezielte und kurzfristige Reize zu setzen, um ein bestimmtes Verhalten des Hundes herbeizuführen. Dieser Antrag werde derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten
Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen...[mehr erfahren]
Vor allem im Internet ist Vorsicht geboten
Kaum eine Berufsgruppe wird so oft als Beispiel für unseriöses...[mehr erfahren]
Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren
Wenn es doch einmal zu einem Einbruch kommt, gilt es zunächst, Ruhe...[mehr erfahren]