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Diensthundeführer brauchen Klarheit
GdP zu Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung
Zu Jahresbeginn sind Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchutzHundeVO) in Kraft getreten. Seitdem ist es nach Ansicht des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Dietmar Schilff unklar, ob bestimmte für die polizeiliche Praxis erforderliche Erziehungsmethoden wie Korrekturhalsbänder sowie weitere mit Schmerz verbundene Methoden auch für Polizei-Diensthunde verboten worden sind. Die Bundesländer würden hier unterschiedlich agieren. Dies erweise sich besonders prekär für die Bundespolizei, für die angesichts ihres bundesweiten Einsatzgebietes jeweils spezifische landesrechtliche Bestimmungen relevant sein könnten, betonte Schilff. Das sorge für Verunsicherung. Die GdP unterstützt eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die eine entsprechende Ausnahmevorschrift erwirken will. Demnach soll es den Diensthund führenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen möglich sein, im Einzelfall gezielte und kurzfristige Reize zu setzen, um ein bestimmtes Verhalten des Hundes herbeizuführen. Dieser Antrag werde derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten.
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