Archiv

< Hoher Anstieg der Geldwäscheverdachtsmeldungen
07.07.2017

Bürgerengagement für Sicherheit

Ehrenamtlicher Polizeidienst in Deutschland


„Sicherheitswacht“ in Bayern

© Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

 

In fünf deutschen Bundesländern gibt es einen der Polizei zugeordneten, teils uniformierten ehrenamtlichen Sicherheitsdienst: In Hessen und Baden-Württemberg heißt er „Freiwilliger Polizeidienst“, in Sachsen und Bayern „Sicherheitswacht“. In Brandenburg heißen die freiwilligen Helfer „Sicherheitspartner“. Hauptaufgabe der Helferinnen und Helfer ist es, durch Verstärkung der sichtbaren Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Die Angehörigen der „Sicherheitswacht“ arbeiten gemäß dem Motto „Präsenz zeigen – beobachten – melden“.

Die Sicherheitswacht in Bayern

Das Ehrenamt Damit deutlich wird, dass es sich bei der Arbeit des freiwilligen Polizeidienstes nicht um eine Nebenbeschäftigung, sondern um ein Ehrenamt handelt, werden die Helferinnen und Helfer folgendermaßen vergütet:

  • Sächsische Sicherheitswacht: Pro Monat maximal 40 Stunden Dienst und eine Aufwandsentschädigung von sechs Euro pro Einsatzstunde
  • Sicherheitspartner Brandenburg: Anerkennungsbeitrag von 30 Euro pro Monat.
  • Freiwilliger Polizeidienst Hessen: Pro Monat höchstens 25 Stunden Einsatz und sieben Euro pro Stunde.

Die bayerische Sicherheitswacht wurde im April 1994 ins Leben gerufen und nach einem erfolgreichen dreijährigen Pilotversuch 1997 dauerhaft eingerichtet. Sie ist überall dort unterwegs, wo Straftaten drohen, die Gefahr aber nicht so groß ist, dass Polizeibeamte durchgehend vor Ort sein müssten. „Mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Einbindung verantwortungsbewusster Bürger in das bayerische Sicherheitskonzept begegnen wir der Anonymität und der Unkultur des Wegschauens. Die Sicherheitswacht ist aber keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die erfolgreiche Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen“, betont Michael Siefener, stellvertretender Pressesprecher im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die Sicherheitswacht leistet Mithilfe beim Feststellen von Sicherheitsstörungen und erteilt Auskünfte an hilfesuchende Bürger. So konnte sie bereits vielfach zur Aufklärung von Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung beitragen. Selbst eingreifen sollen die Angehörigen der Sicherheitswacht nur im Ausnahmefall. Aus Gründen der Eigensicherung führen sie ein Reizstoffsprühgerät mit sich. Die Auswahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erfolgt nach strengen Vorgaben. So müssen sie bestimmte Alters- und Bildungsvoraussetzungen erfüllen. Außerdem kann nur aufgenommen werden, wer fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann.

Die Sächsische Sicherheitswacht

Die Sächsische Sicherheitswacht ist in jedem Polizeirevier des Freistaates Sachsen eingerichtet. Sie ist ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und ihrer Polizei und ermöglicht zuverlässigen Frauen und Männern, die Polizei bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aktiv zu unterstützen. Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht treten für jedermann erkennbar auf: Sie tragen eine dunkelblaue Jacke mit der Aufschrift "Sächsische Sicherheitswacht", eine Basecap und ein blaues Polohemd. Außerdem sind sie über Sprechfunk mit dem nächsten Polizeirevier verbunden und besitzen zu ihrer persönlichen Sicherheit ein amtlich geprüftes und zugelassenes Reizstoffsprühgerät. Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht erhalten einen Dienstausweis, der sie beim Einschreiten legitimiert.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

08.01.2019

Beteiligung am Safer Internet Day 2019[mehr erfahren]

08.01.2019

Hohes Risiko für den Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.12.2018

Vorsicht vor unseriösen Angeboten[mehr erfahren]

21.12.2018

GdP verurteilt Verhalten von Frankfurter Polizeibeamten[mehr erfahren]

21.12.2018

Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]

04.12.2018

GdP unterstützt Verbot der Pyrotechnik[mehr erfahren]

04.12.2018

Betrugsversuche bei Kleinanzeigen[mehr erfahren]

04.12.2018

ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]

21.11.2018

klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]

21.11.2018

Datendiebstahl in Airbnb-Wohnungen[mehr erfahren]

21.11.2018

Startschuss für neues Bundesprogramm[mehr erfahren]

06.11.2018

Europol und BKA informieren unter #cyberscams[mehr erfahren]

06.11.2018

Mischungen verursachen starke Blutungen[mehr erfahren]

06.11.2018

Winterreifenregelungen im europäischen Ausland[mehr erfahren]

17.10.2018

GdP fordert bessere Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

17.10.2018

Musikvideo soll Heranwachsende informieren[mehr erfahren]