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04.10.2017

Änderungen zum 1. Oktober

© Andrey Burmakin, fotolia

Strengere Regeln für Drohnenflüge

Die Bundesregierung hat die Nutzungsrichtlinien für Drohnen und Modellflugzeuge verschärft. Ab sofort müssen Fluggeräte über 250 Gramm durch eine fest haftende, feuerfeste Plakette gekennzeichnet sein. Darauf muss der Besitzer sowohl seinen vollständigen Name als auch seine Anschrift vermerken. Für Drohen oder Modellflugzeuge, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, sind ebenfalls neue Regeln in Kraft getreten: Hierfür ist ein Kenntnisnachweis erforderlich – also eine Art Drohnen-Führerschein. Die entsprechende Prüfung kann man ab einem Alter von 16 Jahren bei allen vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen ablegen. Für Flugmodelle kann hingegen auch ein Luftsportverein die entsprechende Erlaubnis erteilen. Das Mindestalter liegt hier bei 14 Jahren. Beide Bescheinigungen sind fünf Jahre gültig. Wer eine Pilotenlizenz besitzt, benötigt keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis.

Weitere Informationen zu den Änderungen sowie zu den Nutzungsrichtlinien für Drohnen und Modellflugzeuge finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Quelle: Die Bundesregierung

 

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