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05.01.2016

Erste Hilfe leisten nach Drogenkonsum

Was tun im Notfall?


Nach dem Konsum von Drogen kann die Party schnell vorbei sein

© David Pereiras, fotolia

 

Du bist mit Freunden im Club unterwegs und es ist ein lustiger Abend als plötzlich ein Mädchen bewusstlos auf der Tanzfläche zusammenbricht. Niemand weiß so recht, was zu tun ist – die Umstehenden geraten in Panik. Möglich ist, dass das Mädchen Drogen genommen hat. Wie sollte man in so einem Moment reagieren? Was ist bei einem Atemstillstand oder einer durch Drogen ausgelösten Panikattacke zu tun? Das ist nicht immer leicht zu entscheiden. Wichtig ist: Jeder kann etwas tun. PolizeiDeinPartner listet die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen auf.

Erste Hilfe: ABC-Regel

Jeder kann und muss Erste Hilfe leisten, wenn ein anderer Mensch in Not ist. Dazu sollte jeder einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und das dort Gelernte regelmäßig auffrischen. Einrichtungen, die solche Kurse oft kostenlos anbieten, sind etwa das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser.

Gut merken sollte man sich auf jeden Fall die ABC-Regel:

  • A = Atemwege freimachen Mund und Rachen müssen von Erbrochenem befreit werden, da sonst die Atemwege blockiert sein können
  • B = Beatmung Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchführen, wenn die Person nicht mehr selbstständig atmet
  • C = Circulation (Kreislauf) Bei einem Herzstillstand Herzdruckmassage durchführen

Diese Maßnahmen sollten umgehend und so lange durchgeführt werden, bis ein Notarzt vor Ort eintrifft! Des Weiteren sollte man sich auf jeden Fall merken, wie man jemanden in die „stabile Seitenlage“ bringt. Auch das wird in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt. Wichtig: Das Lesen dieses Artikels kann nicht den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses ersetzen!

Notruf absetzen

Der Rettungsdienst ist unter der Nummer 112 zu erreichen – wählt man den Notruf, ist man direkt mit der Feuerwehr bzw. der Rettungsleitstelle verbunden. Merken sollte man sich die „5-W-Regel“:

  • Wo ist etwas geschehen? (Ort und Adresse)
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art von Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen der Leitstelle (Wer meldet?)

Man sollte nicht von selbst auflegen, sondern immer warten, bis man dazu aufgefordert wird.

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