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29.05.2016

Fake-Shops bei Amazon

Was mache ich, wenn ich Opfer eines Fakeshops geworden bin?

Über die Bestellhistorie kann ich alle Bestellungen der letzten Jahre einsehen und diesbezüglich auch mit Amazon in Kontakt treten. Sollte ein entsprechender Vorfall mit einem Fakeshop vorliegen und trotz aller Bemühungen durch Amazon keine Warenlieferung oder Geldrückgabe erfolgt sein, so tritt Amazon beim Einhalten der Bestellregeln auch ein. Sollte ein Fakeshop gefunden werden, so macht es außerdem Sinn, diesen an den Seitenbetreiber zu melden, damit dieser umgehend entfernt werden kann. 

Wie gehe ich vor, wenn ich Opfer eines Betrugs geworden bin?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, sollte auch unverzüglich Anzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Hierzu sollten die Verkaufsunterlagen mitgebracht werden. Dazu gehören der Mailverkehr zwischen Verkäufer und Käufer und mögliche Screenshots des Shops mit gut lesbaren Inhalten. Wer Zahlungsunterlagen hat wie Einzahlungskopie, Kontoauszug, Paysafe- oder Ukash-Kartencodes, sollte diese ebenfalls mitbringen. Sollte der Original- Mailverkehr vorhanden sein, bitte nicht löschen. Vielleicht wird dieser für weitere Ermittlungen noch benötigt. Leider wissen die Täter jedoch, wie leicht man die Möglichkeiten des Internets anonym und für illegale Zwecke missbrauchen kann, so dass nicht immer die Chance auf eine erfolgreiche Ermittlung besteht. Wer weitere Fragen hat, kann sich gern im „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen auf www.polizei-prävention.de informieren oder dort eine persönliche Frage an die Polizei Niedersachsen zum Thema Cybercrime stellen.

SW (27.05.2016)

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