Archiv
Fortschrittlicher Kinderschutz
Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern
In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.
Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.
Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.
Weitere archivierte Kurznachrichten
DVR-Kampagne sensibilisiert Pkw- und Motorradfahrende[mehr erfahren]
Bitcom-Umfrage zu IT-Angriffen auf deutsche Unternehmen[mehr erfahren]
Kostenloses Tool überprüft Online-Händler[mehr erfahren]
Einladung zum Online-Bürgerdialog [mehr erfahren]
Neues Phänomen „Needle Spiking“ in Clubs[mehr erfahren]
DHS veröffentlicht Videoreihe „Ich finde meinen Weg“ [mehr erfahren]
BMDV und DVR starten Verkehrssicherheitsaktion[mehr erfahren]
Projekte für eine lebendige Gesellschaft gesucht[mehr erfahren]
Flugärger-App der VZ NRW hilft Betroffenen[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit...[mehr erfahren]
Anrufe mit angeblichem Gewinnversprechen ärgern Verbraucher
Wer angerufen wird, weil er angeblich etwas gewonnen hat, sollte auf...[mehr erfahren]
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]