Archiv

03.05.2012

Fortschrittlicher Kinderschutz

Drogensüchtige Mütter brauchen Hilfe

© Couperfield, fotolia

Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern

In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.

Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.

Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

01.03.2021

DigiBits hilft Lehrkräften bei Auswahl von Online-Tools[mehr erfahren]

01.03.2021

Extremismusprävention muss nachhaltig werden[mehr erfahren]

18.02.2021

BKA warnt vor Schadangriffen[mehr erfahren]

18.02.2021

Kriminelle verschicken Mahnungen[mehr erfahren]

18.02.2021

Gefahr vor Phishing-Attacken[mehr erfahren]

02.02.2021

Kriminelle verschicken Fragebögen[mehr erfahren]

02.02.2021

THC-Grenzwerte überschritten[mehr erfahren]

02.02.2021

GdP für Helmpflicht[mehr erfahren]

21.01.2021

Achtung vor tief stehender Sonne[mehr erfahren]

21.01.2021

Betrüger locken mit Corona-Impfstoff[mehr erfahren]

06.01.2021

Handlungsempfehlungen für Eltern[mehr erfahren]

06.01.2021

Tipps für Internetnutzer[mehr erfahren]

06.01.2021

Was sich für Verbraucher jetzt ändert[mehr erfahren]

21.12.2020

Neue Funktionen rund um Corona[mehr erfahren]

21.12.2020

Mehr Jugendliche suchtgefährdet[mehr erfahren]