Archiv
Fortschrittlicher Kinderschutz
Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern
In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.
Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.
Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Die Betriebserlaubnis kann erlöschen[mehr erfahren]
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Vermittlern[mehr erfahren]
GdP bezieht Stellung zur geplante Cannabis-Freigabe[mehr erfahren]
Zahl der Betrugsversuche ebenfalls auf Allzeithoch[mehr erfahren]
Abstelllmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen[mehr erfahren]
TÜV Rheinland-Prüfstellen bieten im Oktober kostenlosen Licht-Check an[mehr erfahren]
97 Prozent haben die Probewarnung erhalten[mehr erfahren]
Automobilclub ACE weist auf Verhaltensregeln hin[mehr erfahren]
Angriffe aus dem Ausland nahmen um acht Prozent zu[mehr erfahren]
GdP fordert mehr Geld für Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]
3-MMC zählt als Amphetamin zu den Neuen psychoaktiven Substanzen[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Regeln zu Bild- und Videorechten
Immer öfter werden Polizisten bei der Ausübung ihres Berufes gefilmt...[mehr erfahren]