Archiv

03.05.2012

Fortschrittlicher Kinderschutz

Drogensüchtige Mütter brauchen Hilfe

© Couperfield, fotolia

Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern

In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.

Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.

Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

27.05.2019

Polizei in Rheinland-Pfalz wird besser vernetzt[mehr erfahren]

27.05.2019

BMI stellt Fallzahlen für das Jahr 2018 vor[mehr erfahren]

27.05.2019

Neues Toolkit für den Unterricht verfügbar[mehr erfahren]

14.05.2019

Schwerpunkt „Prävention & Demokratieförderung“[mehr erfahren]

14.05.2019

Alkoholkonsum von Jugendlichen gesunken[mehr erfahren]

14.05.2019

BMI stellt neue Informationskampagne vor[mehr erfahren]

02.05.2019

Mehr Sicherheit beim Online-Shopping[mehr erfahren]

02.05.2019

Anti-Allergie-Mittel können die Fahrtüchtigkeit einschränken[mehr erfahren]

02.05.2019

Hilfe bei Erpresser-Software[mehr erfahren]

17.04.2019

Neues Präventionsprogramm für Jugendliche[mehr erfahren]

17.04.2019

GdP-Chef benennt Handlungsbedarf[mehr erfahren]

17.04.2019

GdP warnt vor Sicherheitsrisiken[mehr erfahren]

26.03.2019

Autofahrende müssen derzeit besonders aufpassen Im Frühjahr...[mehr erfahren]

26.03.2019

GdP-Chef hält engeren Austausch für wichtig[mehr erfahren]

26.03.2019

Neue BZgA-Infokarte unterstützt Ersthelfer Bei einem...[mehr erfahren]

13.03.2019

GdP begrüßt Mord-Urteil gegen Raser[mehr erfahren]