Archiv

03.05.2012

Fortschrittlicher Kinderschutz

Drogensüchtige Mütter brauchen Hilfe

© Couperfield, fotolia

Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern

In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.

Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.

Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.12.2018

Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]

04.12.2018

GdP unterstützt Verbot der Pyrotechnik[mehr erfahren]

04.12.2018

Betrugsversuche bei Kleinanzeigen[mehr erfahren]

04.12.2018

ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]

21.11.2018

klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]

21.11.2018

Datendiebstahl in Airbnb-Wohnungen[mehr erfahren]

21.11.2018

Startschuss für neues Bundesprogramm[mehr erfahren]

06.11.2018

Europol und BKA informieren unter #cyberscams[mehr erfahren]

06.11.2018

Mischungen verursachen starke Blutungen[mehr erfahren]

06.11.2018

Winterreifenregelungen im europäischen Ausland[mehr erfahren]

17.10.2018

GdP fordert bessere Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

17.10.2018

Musikvideo soll Heranwachsende informieren[mehr erfahren]

17.10.2018

Kriminelle nutzen Unsicherheit aus[mehr erfahren]

01.10.2018

GdP kritisiert permanente Belastung der Einsatzkräfte[mehr erfahren]

01.10.2018

User sollten ihr Passwort ändern[mehr erfahren]

01.10.2018

TÜV Rheinland bietet kostenlosen Lichttest an[mehr erfahren]