Archiv
Führerscheinumtausch 2023
Wer jetzt handeln muss
Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Lagebericht „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“ veröffentlicht[mehr erfahren]
„Digitaler Engel“ bietet Online-Sprechstunde für Ältere[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Teures Flirten
Sie schien gefunden, die große Liebe: im Internet, bei einer...[mehr erfahren]
Polizeibeamte als Trainer
In der Stadt und im Landkreis München gibt es seit mehr als 20 Jahren...[mehr erfahren]
Was die Polizei für sie tun kann
Hans-Joachim Blume, Kriminaldirektor vom Landeskriminalamt Berlin,...[mehr erfahren]