Archiv
Führerscheinumtausch 2023
Wer jetzt handeln muss
Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]
Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]
NRW-Innenministerium klärt Sachverhalt auf[mehr erfahren]
Kinder suchtkranker Eltern sollen besser unterstützt werden[mehr erfahren]
Anleitung des LKA Niedersachsen veröffentlicht[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Willkommen auf dem Horrortrip
Stefan (18), Toni (18) und Mesud (17) geben beim Feiern richtig Gas....[mehr erfahren]
Von Schütteltraumata, Bisswunden und Verbrennungen
Familie K. sitzt mit der acht Monate alten Tochter Lea im Wartezimmer...[mehr erfahren]
EU-Programm DRUID liefert Fakten zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“
Die Zahl der Unfälle, bei denen Drogen im Spiel sind, steigt seit...[mehr erfahren]