Archiv
Führerscheinumtausch 2023
Wer jetzt handeln muss
Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus[mehr erfahren]
EU-Drogenmarktbericht 2019 veröffentlicht[mehr erfahren]
Neuer Stiftung-Warentest-Ratgeber gibt nützliche Tipps[mehr erfahren]
Fahrradhelm-Aktion des BMVI und DVR prämiert[mehr erfahren]
Streckenradar-Kontrollsystem für zulässig erklärt[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Mechanik kommt vor Elektronik
Grundsätzlich gilt beim Thema Einbruchschutz: Mechanik kommt vor...[mehr erfahren]
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
Braune Ideologie auf grünem Grund
Sie propagieren ein Leben abseits der Gesellschaft inmitten der...[mehr erfahren]