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Führerscheinumtausch 2023
Wer jetzt handeln muss
Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.
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