Archiv

< 14 Jahre „bunt statt blau“
10.01.2023

Führerscheinumtausch 2023

Quelle: blende11.photo/stock.adobe.com

Wer jetzt handeln muss

Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.

 

Weitere archivierte Kurznachrichten

01.03.2021

Zoll entdeckt 16 Tonnen Kokain[mehr erfahren]

01.03.2021

DigiBits hilft Lehrkräften bei Auswahl von Online-Tools[mehr erfahren]

01.03.2021

Extremismusprävention muss nachhaltig werden[mehr erfahren]

18.02.2021

BKA warnt vor Schadangriffen[mehr erfahren]

18.02.2021

Kriminelle verschicken Mahnungen[mehr erfahren]

02.02.2021

Kriminelle verschicken Fragebögen[mehr erfahren]

02.02.2021

THC-Grenzwerte überschritten[mehr erfahren]

21.01.2021

Achtung vor tief stehender Sonne[mehr erfahren]

21.01.2021

Betrüger locken mit Corona-Impfstoff[mehr erfahren]

06.01.2021

Handlungsempfehlungen für Eltern[mehr erfahren]

06.01.2021

Tipps für Internetnutzer[mehr erfahren]

06.01.2021

Was sich für Verbraucher jetzt ändert[mehr erfahren]

21.12.2020

Neue Funktionen rund um Corona[mehr erfahren]