Archiv
Führerscheinumtausch 2023
Wer jetzt handeln muss
Bis spätestens zum 19. Januar 2023 müssen alle Besitzer eines Pkw- oder Motorrad-Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, ihre Papiere umgetauscht haben. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle möglich. Benötigt werden – neben dem alten Führerschein – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser 15 Jahre lang gültig. Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen Checkkarten-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicherer. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht gibt es beim ACE.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Gewerkschaft der Polizei lobt gute Polizeiarbeit[mehr erfahren]
Online-Programm IRIS unterstützt Schwangere[mehr erfahren]
Reise-Hinweise für Jugendliche Wenn Jugendliche alleine, in...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Verbotene Schlankheitsmittel, Anabolika und potenzsteigernde Mittel sind die häufigsten Funde
Illegale und gefälschte Medikamente gelangen immer häufiger über...[mehr erfahren]
Neuer Lebensmut für abhängige Jugendliche
Für viele alkohol- oder drogenabhängige Jugendliche ist die...[mehr erfahren]
Die Online-Datenbank Securius des BKA
Wenn die Polizei eine Diebesbande fasst oder Hausdurchsuchungen bei...[mehr erfahren]