Archiv
Alles dabei für Notfall und Kontrolle?
Warum Warnweste und Verbandskasten ins Auto gehören
Bei einer Autopanne sind Warndreieck und Warnweste wichtige Helfer
© Kzenon/stock.adobe.com
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer machen sich keine Gedanken, ob ihr Auto für einen Ernstfall gut ausgestattet ist. Egal ob Unfall, Panne oder nur eine Polizeikontrolle: Die richtige Ausstattung kann im Notfall lebensrettend sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Gegenständen vor, die man im Auto unbedingt mitführen muss. Dazu gehört etwa das Warndreieck oder ein Verbandskasten. Doch darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Dingen, die im Verkehrsalltag sinnvoll und nützlich sind.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung:
Folgende Gegenstände müssen in jedem Fahrzeug laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mitgeführt werden. Denn sie dienen dazu, im Notfall sich selbst zu schützen, einen Unfallort abzusichern und erste Hilfe zu leisten.
- Führerschein und Fahrzeugpapiere
Der Führerschein und die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ müssen immer im Original mitgenommen werden. Die Zulassungsbescheinigung, früher der Fahrzeugschein, enthält alle wichtigen technischen Informationen über das Kfz und die amtliche Genehmigung, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei einer Polizeikontrolle muss man den Führerschein und Zulassungsbescheinigung I auf Verlangen vorzeigen können. Wer dann die Papiere nicht dabei hat, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Achtung! Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“, früher der Fahrzeugbrief, zeigt an, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sie sollte auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden, denn wenn das Fahrzeug gestohlen wird, könnte der Dieb sich dann als neuer Eigentümer eintragen lassen.
- Verbandskasten und Masken
Der Verbandskasten im Auto soll der Erstversorgung von Verletzten dienen, etwa nach einem Unfall. Er muss deshalb laut §35h der StVZO in jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Das Erste-Hilfe-Material sollte so verpackt sein, dass der Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist. Die sterilen Verbände in einem Verbandskasten haben ein Ablaufdatum in der Regel von maximal fünf Jahren. Die Verbände sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Dabei sollte auch fehlendes Material ersetzt werden, das bereits verwendet wurde. Seit Februar 2023 müssen im Verbandskasten nach DIN 13164 auch zwei Masken enthalten sein. Fehlt der Kasten im Auto, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Für Motorräder ist übrigens ein Verbandskasten nicht verpflichtend, er wird aber empfohlen.
- Warnweste
In jedem Pkw, Lkw, in Bussen und Zug- und Sattelzugmaschinen muss immer mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Sie kann gelb, orange oder rot sein. Die Westen dienen vor allem dem Eigenschutz bei Pannen oder in Unfallsituationen. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen verbessert das Tragen der Weste die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Allerdings ist nur das Mitführen, nicht aber das Tragen der Westen gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Kann die Weste bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, wird in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro erhoben. Im Ausland sind die Regeln teilweise wesentlich strenger. Hier ist häufig auch das Tragen der Weste Pflicht und die Strafe kann – etwa in Spanien – bis zu 200 Euro betragen.
- Warndreieck
Auch das Warndreieck muss verpflichtend mitgeführt werden. Das Dreieck muss reflektierend, leicht aufzubauen und standsicher sein. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss es so aufgestellt werden, dass Auffahrunfälle verhindert werden. Daher muss es auch aus einiger Entfernung gut sichtbar sein. Es sollte auf Landstraßen etwa 100 und auf Autobahnen mindestens 150 Meter vom Pannen- oder Unfallort aufgestellt werden.
Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll sind folgende Dinge:
- Notfallnummern
Bei den Autopapieren im Handschuhfach sollten Notrufnummern, etwa von wichtigen Angehörigen, und auch die Angaben zur eigenen Haftpflichtversicherung hinterlegt sein. Außerdem verfügen moderne Smartphones über besondere Tastencodes, um automatisch einen Notruf abzusetzen. Diese variieren allerdings je Betriebssystem.
- Ersatzreifen und Werkzeug
Ein Ersatzreifen ist zwar nicht Pflicht, sollte aber aus eigenem Interesse zusammen mit einem Radkreuz und einem kleinen, transportablen Wagenheber vorhanden sein. Auch wenn man selber den Reifen nicht wechseln kann, erleichtert das einem Pannendienst die Arbeit.
- Taschenlampe
Im Falle einer nächtlichen Autopanne oder eines Unfalls kann eine kleine lichtstarke Taschenlampe gute Dienste leisten. Sie sollte immer mit aufgeladenen Batterien oder Akku im Handschuhfach liegen.
- Starthilfeset
Ein Starthilfekabel kostet nur wenige Euro. Doch im Falle eines Falles kann damit eine leere Autobatterie soweit aufgeladen werden, dass das Starten des Motors möglich ist. Allerdings wird dafür die Batterie eines zweiten Fahrzeugs benötigt. Auch Elektrofahrzeuge haben neben der Hochvolt- oder Traktionsbatterie eine klassische 12V-Starterbatterie, die für das Starten und verschiedene Elektrik und Elektronik im Auto benutzt wird, etwa für die Bordelektronik oder die Zentralverriegelung. Die Starthilfe funktioniert dabei wie bei einem Verbrenner.
- Notfallhammer
In bestimmten Notfallsituationen kann ein kleiner Notfallhammer Leben retten. Etwa bei einem Sturz des Autos in ein Gewässer oder nach einem Unfall, bei dem der Wagen eingeklemmt wurde oder in Seitenlage liegt. Mit dem Hammer kann dann die Autoscheibe eingeschlagen werden. In den Hammer integriert ist meist ein Gurtschneider, mit dem im Notfall ein verklemmter Sicherheitsgurt durchgeschnitten werden kann.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Gegenstände, die nützlich sein können. Dazu gehört zum Beispiel eine Parkscheibe für die Kurzzeitparkzonen in den Innenstädten. Auch eine Decke macht Sinn – für den Fall, dass man bei einem plötzlichen Wintereinbruch, einem Stau oder einer Panne ohne Wagenheizung festsitzt. Auch bei verunfallten Personen mit Schock kann sie nützliche Dienste leisten. Und schließlich kann man spezielle Autofeuerlöscher im Kofferraum mitführen. Der ADAC empfiehlt hier Pulver- oder Schaumfeuerlöscher. Allerdings zählen Fahrzeugbrände zu den seltensten Unfall- oder Pannenarten.
TE (24.11.2023)
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP fordert mehr Geld für Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]
3-MMC zählt als Amphetamin zu den Neuen psychoaktiven Substanzen[mehr erfahren]
TÜV warnt: Nicht auf Versprechungen hereinfallen[mehr erfahren]
Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung[mehr erfahren]
GdP-Vorsitzender Kopelke spricht sich für „Drug-Checking“ aus[mehr erfahren]
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022[mehr erfahren]
Problembewusstsein ist je nach Branche unterschiedlich hoch[mehr erfahren]
Angebliche Bankmitarbeiter beschaffen sich Karte und PIN[mehr erfahren]
DVR startet Verkehrsinitiative für partnerschaftfliches Verhalten[mehr erfahren]
e-book zeigt Kindern, wie sie sich vor Entführern schützen können[mehr erfahren]
ADAC fordert Präventivmaßnahmen[mehr erfahren]
Gemeinsama Aktion der deutschen, niederländischen und belgischen...[mehr erfahren]
Bis September macht die Roadshow an 13 Orten Station[mehr erfahren]
Orientierung bietet der CyberRisikoCheck des BSI Immer...[mehr erfahren]
Der BSI-Bericht zum Digitalen Verbraucherschutz alarmiert[mehr erfahren]
GdP zu den Plänen der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Sie können gegen Internetkriminelle vorgehen
Phishing, Online-Spionage & Co. – Internetkriminelle verfügen über...[mehr erfahren]
Lassen Sie sich nicht erpressen!
Nicht mehr ganz neu, aber immer noch aktuell: Als „Sextortion“ wird...[mehr erfahren]
Die richtige Ausrüstung für den Straßenverkehr
Sicherheitstechnisch gibt es keine Unterschiede zwischen einem...[mehr erfahren]