Archiv

25.11.2013

Für Spielzeuge gelten keine Verkehrsregeln

Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor 

Spielfahrzeuge für Kinder müssen Sicherheitsstandards einhalten

© jörn buchheim, fotolia 

 

Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.

Herr Bergmeier, wie verkehrssicher sind Fortbewegungsmittel für kleine Kinder in Deutschland? 

Ganz allgemein muss man sagen: Das sind Spielzeuge – und keine Fahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung. Die werfen auch viele Erwachsene durcheinander. Es ist aber ein wichtiger Unterschied: Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen sich, egal mit welchem Fahrzeug, auf dem Gehweg oder auf privatem Grund und Boden bewegen. Das gilt für das Fahrrad und erst recht für Dreiräder, Bobbycars und andere Spielgeräte. 

Worauf müssen Eltern im Umgang mit diesen Spielfahrzeugen besonders achten? 

Für Spielfahrzeuge gelten keine Verkehrsregeln. Die Eltern sollten sich allerdings fragen, ob ihre Kinder schon sicher genug im Umgang damit sind. Das hängt zum Beispiel von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Bobbycar lässt Kinder zum ersten Mal das Gefühl für Geschwindigkeit erleben und ist an sich völlig ungefährlich. Aber wenn ich an einer stark abschüssigen Straße wohne, muss ich auch beim Bobbycar aufpassen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind auf der abschüssigen Straße die Kontrolle über das Spielfahrzeug verliert. 

Wann darf ein Kind denn nun mit welchem Fortbewegungsmittel auf die Straße? 

Wenn die Kinder acht Jahre alt sind, dürfen sie mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren; ab einem Alter von 10 Jahren müssen sie Straße oder Radweg benutzen. Dann gilt das Fahrrad auch nicht mehr als Spielfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel und muss den Anforderungen der StVZO genügen: mit einer Klingel, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Mit einem Spielfahrzeug dürfen aber auch ältere Kinder nicht auf der Straße fahren, denn das Spielen auf der Straße ist grundsätzlich nicht zulässig. Es darf nur auf dem Bürgersteig gespielt werden. 

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

23.08.2023

Automobilclub ACE weist auf Verhaltensregeln hin[mehr erfahren]

23.08.2023

Angriffe aus dem Ausland nahmen um acht Prozent zu[mehr erfahren]

07.08.2023

GdP fordert mehr Geld für Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

07.08.2023

3-MMC zählt als Amphetamin zu den Neuen psychoaktiven Substanzen[mehr erfahren]

18.07.2023

TÜV warnt: Nicht auf Versprechungen hereinfallen[mehr erfahren]

18.07.2023

Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung[mehr erfahren]

03.07.2023

GdP-Vorsitzender Kopelke spricht sich für „Drug-Checking“ aus[mehr erfahren]

03.07.2023

Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022[mehr erfahren]

19.06.2023

Problembewusstsein ist je nach Branche unterschiedlich hoch[mehr erfahren]

19.06.2023

Angebliche Bankmitarbeiter beschaffen sich Karte und PIN[mehr erfahren]

06.06.2023

DVR startet Verkehrsinitiative für partnerschaftfliches Verhalten[mehr erfahren]

06.06.2023

e-book zeigt Kindern, wie sie sich vor Entführern schützen können[mehr erfahren]

16.05.2023

Gemeinsama Aktion der deutschen, niederländischen und belgischen...[mehr erfahren]

02.05.2023

Bis September macht die Roadshow an 13 Orten Station[mehr erfahren]

02.05.2023

Orientierung bietet der CyberRisikoCheck des BSI Immer...[mehr erfahren]