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GdP begrüßt Urteil zu „Section Control“
Streckenradar-Kontrollsystem für zulässig erklärt
Das bundesweit erste Streckenradar „Section Control“ auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen (Region Hannover) ist rechtmäßig. Das entschied am 13.11.2019 das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und wies damit die Klage eines Rechtsanwaltes aus Hannover ab. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet dieses Urteil. Wie der für Verkehrspolitik im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand verantwortliche stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens sagte, hält die GdP, wie in der Vergangenheit mehrmals bekräftigt, die so genannte Abschnittskontrolle für ein geeignetes Instrument zur wirksamen Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen an unfallträchtigen Straßenabschnitten.
Section Control ermöglicht es, die Geschwindigkeit nicht nur an einem bestimmten Punkt zu messen, sondern über einen längeren definierten Abschnitt. Auf diese Weise können stark gefährdete Autobahnabschnitte, wie zum Beispiel Strecken, an denen sich Unfälle häufen,Tunnelanlagen oder Baustellen, effektiver überwacht und die Verkehrssicherheit dadurch erhöht werden.
Quelle: GdP
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