Archiv
GdP begrüßt Urteil zu „Section Control“
Streckenradar-Kontrollsystem für zulässig erklärt
Das bundesweit erste Streckenradar „Section Control“ auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen (Region Hannover) ist rechtmäßig. Das entschied am 13.11.2019 das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und wies damit die Klage eines Rechtsanwaltes aus Hannover ab. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet dieses Urteil. Wie der für Verkehrspolitik im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand verantwortliche stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens sagte, hält die GdP, wie in der Vergangenheit mehrmals bekräftigt, die so genannte Abschnittskontrolle für ein geeignetes Instrument zur wirksamen Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen an unfallträchtigen Straßenabschnitten.
Section Control ermöglicht es, die Geschwindigkeit nicht nur an einem bestimmten Punkt zu messen, sondern über einen längeren definierten Abschnitt. Auf diese Weise können stark gefährdete Autobahnabschnitte, wie zum Beispiel Strecken, an denen sich Unfälle häufen,Tunnelanlagen oder Baustellen, effektiver überwacht und die Verkehrssicherheit dadurch erhöht werden.
Quelle: GdP
Weitere archivierte Kurznachrichten
Kein Geld bei Stornierungen verlieren[mehr erfahren]
DigiBits hilft Lehrkräften bei Auswahl von Online-Tools[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
„Ein Deal mit den Behörden ist die Ausnahme!“
Fast jeder kennt es: Man ist mit dem Auto zu schnell unterwegs und...[mehr erfahren]
Argumente Pro und Kontra
In Kanada ist es seit Oktober 2018 Erwachsenen erlaubt, Cannabis zu...[mehr erfahren]
Sicherheitskonzept im Kreis Borken
Braucht eine Grundschule in einem 3.700-Seelen-Dorf auf dem Land...[mehr erfahren]