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21.12.2015

Gefährliche Silvesterböller

© CC Verlag

Feuerwerkskörper nur in Deutschland kaufen!

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt davor, Feuerwerkskörper im Ausland zu kaufen. Denn vieles, was außerhalb von Deutschland angeboten wird, ist hierzulande nicht erlaubt und kann außerdem zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Das EU-Recht zur Pyrotechnik und das deutsche Sprengstoffgesetz kommen hier zusammen und müssen beachtet werden: „Kaum ein Laie wird einen ausreichenden Überblick über die Rechtslage haben. Ein Einkauf von Feuerwerksartikeln im europäischen Ausland und anschließendes Verbringen, Lagern und Verwenden in Deutschland kann deshalb schnell zu einem Verstoß gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften werden. Daher: Kaufen Sie Ihr Feuerwerk in Deutschland, wenn Sie es in Deutschland abbrennen wollen“, erläutert Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Illegale Feuerwerksartikel können außerdem zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen solchen gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich: „Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Der viel brisantere „Blitzknallkörper“ enthält aber nicht Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren“, erklärt Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM. Woran man sichere Feuerwerkskörper erkennt, kann man auf der BAM-Webseite nachlesen.

Quelle: BAM


 

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